Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung

Das BMF und die OeNB sind bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der EU_Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website finanznavi.gv.at. 
 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Handouts und Checklisten
Die Handouts und Infografiken richten sich vornehmlich an Lehrkräfte, die diese als Basis für ihre Unterrichtsmaterialien bzw. zur Lernfortschrittskontrolle heranziehen können. Es ist unmittelbar nicht möglich auf Grund der Aufwände für die Aufbereitung, für diese Handouts und Checklisten die notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Die Beseitigung der Mängel ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. August 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit dieser Website mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im September 2020. Einzelne Seiteninhalte werden von der Online-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
 

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, die nicht in dieser Erklärung beschrieben sind, oder wenn Sie sonstige Barrieren bemerken, die Sie bei der Nutzung unserer Website behindern, ersuchen wir Sie, uns diese mitzuteilen. Senden Sie solche Mitteilungen und Anregungen bitte an die untenstehende E-Mail-Adresse mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website www.finanznavi.gv.at“. Beschreiben Sie bitte das Problem und führen Sie die URL der betroffenen Website oder des Dokuments an. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt:
Bundesministerium für Finanzen
Präs. 1 – Kommunikation und Protokoll
E-Mail: post.praes-1@bmf.gv.at

Oesterreichische Nationalbank
Referat Pressestelle
E-Mail: barrierefreiheit@oenb.at
 

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten zu Mitteilungen und Anregungen zur Barrierefreiheit steht Ihnen die Möglichkeit einer Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) offen. Die FFG nimmt Beschwerden auf elektronischem Weg über das Kontaktformular der Beschwerdestelle entgegen.

Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung vorliegen. Sollte die Beschwerde berechtigt sein, wird die FFG Handlungsempfehlungen aussprechen und Maßnahmen vorschlagen, die der Beseitigung der festgestellten Mängel dienen.