Selbstständige und Unternehmer:innen
Selbstständige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer stehen vor vielen unterschiedlichen finanziellen Entscheidungen und Herausforderungen.
Im Zuge der Unternehmensgründung ist es entscheidend, einen Businessplan mit einem soliden Finanzplan zu entwickeln.
Für Selbstständige und Unternehmerinnen und Unternehmer ist es wichtig, den Überblick über Einzahlungen und Auszahlungen zu haben und rasch zu erkennen, wenn es in einer bestimmten Periode weniger Einzahlungen als Auszahlungen gibt. Zudem ist es wichtig, die richtige Rechtsform zu wählen, denn je nach Rechtsform müssen Unternehmerinnen und Unternehmer unterschiedliche Rechte und Pflichten erfüllen. Die wichtigsten Rechtsformen sind das Einzelunternehmen, die Offene Gesellschaft und die Kommanditgesellschaft (Personengesellschaften) sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft und die Flexible Kapitalgesellschaft (Kapitalgesellschaften). Informationen zu den unterschiedlichen Rechtsformen sowie ihren Vor- und Nachteilen werden vom Unternehmensserviceportal und der Wirtschaftskammer Österreich angeboten.
Jede Unternehmenserweiterung, egal ob es sich um neue Produkte handelt oder neue Gebiete erschlossen werden sollen, erfordert zusätzliches Kapitel. Dieses kann in Form von Eigen- oder Fremdkapitel in das Unternehmen eingebracht werden. Eigenkapital ist Kapital, das von den Eigentümer:innen eines Unternehmens selbst eingebracht wird oder aus der Unternehmenstätigkeit erwirtschaftet wird, während Fremdkapital von anderen Quellen wie beispielsweise Banken zur Verfügung gestellt wird.
Die Selbstständigkeit bietet zwar Flexibilität, erfordert jedoch eine umsichtige finanzielle Steuerung. Selbstständige müssen mit steuerlichen Pflichten vertraut sein und sollten Rücklagen für Steuerzahlungen einplanen. Eine professionelle Buchführung und Unternehmenssteuerung ist eine wichtige Voraussetzung und hilft, finanzielle Probleme zu vermeiden. Wichtig zu wissen ist, dass sich Selbstständige sowie Unternehmer:innen selbst bei der Sozialversicherung melden müssen.