Professionelle Finanzberatung

Steinfigur vor leuchtendem Rahmen mit Laptop auf dem Schoß

Finanzielle Entscheidungen sollten gut überlegt werden, vor allem wenn sie weitreichende Folgen haben, wie zum Beispiel eine Kreditaufnahme, ein Immobilienkauf oder eine Investition in Aktien und Fonds. 

Es ist daher bei großen finanziellen Entscheidungen sinnvoll, sich vorher von einer Spezialistin oder einem Spezialisten mit umfangreichem Fachwissen beraten zu lassen. Dabei spricht man von professioneller Finanzberatung. Um sich wiederum für das richtige Beratungsangebot zu entscheiden, sollte man wissen, was eine seriöse Beratung ausmacht. Nur so kann man sicher sein, tatsächlich hilfreiche Unterstützung zu erhalten.

Bedeutung von Finanzberatung

Kaum eine Expertin oder ein Experte für Finanzmärkte ist in der Lage, über alle Formen des Sparens, Investierens und Finanzierens lückenlos und korrekt Auskunft zu geben. Hinzu kommt, dass laufend neue Formen und Varianten von Finanzprodukten auf den Markt gebracht werden.

Beispiel

Olivia weiß, dass Sparen und Investieren für ihre Zukunft sehr wichtig sind. Nach einiger Recherche im Internet ist sie aber unsicher, welche der vielen Möglichkeiten für sie am besten geeignet ist. Sie hat bisher kaum Erfahrungen mit Finanzprodukten gemacht und auch in ihrem Umfeld wird recht wenig über Geld gesprochen. 

Zu diesem Zweck gibt es Unternehmen, die eine derartige Beratung sicherstellen können. Diese gehören zur Fachgruppe der Finanzdienstleister. Informationen zu den unterschiedlichen Unternehmensarten finden sich auf der Webseite der Fachgruppe Finanzdienstleister der österreichischen Wirtschaftskammer (WKO). Auch Banken, Versicherungen und Immobilien-Kapitalgesellschaften erbringen im Rahmen ihrer umfassenden Tätigkeit spezialisierte Dienstleistungen in der Finanzberatung.

Obwohl sie keine Finanzproduktberatung durchführen, bieten außerdem diverse österreichische Konsument:innenschutz- und Konsument:innenberatungsinstitutionen unentgeltlich Hilfestellung zur Haushaltsplanung und bei Fragen zu Versicherungs- oder Kreditverträgen an. Vor allem als erster Schritt zur Ordnung der eigenen Finanzsituation oder als Unterstützung bei unverständlichen Finanzvertragsinhalten ist es sinnvoll, auf diese Angebote zurückzugreifen. Detaillierte Informationen finden sich auf den Webseiten des Vereins für Konsumenteninformation, des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer, der Schuldenberatung und der Budgetberatung Österreich.

Arten der Finanzberatung

Nicht alle Finanzdienstleister sind spezialisierte Finanzberatungsunternehmen. Die Tätigkeit jener Unternehmen, die Finanzberatung anbieten, lässt sich nach zwei Merkmalen unterscheiden.

Beispiel

Olivia findet nach kurzer Suche im Internet heraus, dass es Unternehmen gibt, die ihr bei ihrer Anlageentscheidung helfen können. Sie sucht jemanden, der sie unabhängig unterstützt. 

Unterscheidung nach der Vergütung

Finanzberatungsunternehmen erwirtschaften ihre Einnahmen entweder durch provisionsbasierte Beratung oder durch Honorarberatung. Provisionsbasierte Beratung ist bei den meisten Finanzberatungen üblich. Kundinnen und Kunden müssen für die Beratung grundsätzlich nichts bezahlen. Wird im Zuge der Beratung ein Finanzprodukt gekauft, erhält das Unternehmen eine Vermittlungsprovision vom Anbieter oder von der Anbieterin des Produktes. Das birgt für Kundinnen und Kunden das Risiko, dass das provisionsstärkste und nicht das geeignetste Finanzprodukt empfohlen werden könnte. Bei der Honorarberatung zahlt die Kundin oder der Kunde hingegen direkt für die Beratungsleistung. Somit erhält das Finanzberatungsunternehmen keine Provisionen durch die Finanzproduktanbieter, sondern wird von der Kundin/vom Kunden für Beratungsgespräche bezahlt.

Tipp

  • Bei provisionsbasierter Beratung bezahlst du nichts für die Tätigkeit der Finanzberatung. Es ist daher ratsam, Angebote von mehreren Beraterinnen oder Beratern einzuholen und zu vergleichen. Dadurch verringerst du das Risiko, auf Basis der Beratung ein Produkt zu kaufen, das dir vorwiegend wegen hoher Provisionsbeträge vermittelt wurde, für dich aber nicht ideal ist.

Unterscheidung nach der Bindung an einen Finanzproduktanbieter

Finanzberatung im Anstellungsverhältnis

Vor allem bei Banken und Versicherungen erfolgt die Finanzberatung durch Mitarbeitende, die direkt bei diesen Unternehmen beschäftigt sind. Sie erhalten ein fixes Gehalt und unter Umständen zusätzliche Provisionen für Produktverkäufe. Diese Form der Beratung hat vor allem den Verkauf eigener Produkte des beratenden Unternehmens zum Ziel.

Finanzberatung auf Provisionsbasis

Hier ist das Finanzberatungsunternehmen für einen einzelnen oder mehrere Produktanbieter:innen tätig. Es empfiehlt Produkte dieses Anbieters beziehungsweise dieser Anbieterin und erhält im Gegenzug Provisionen. Zusätzlich besteht bei einigen Beraterinnen und Beratern eine vertragliche Gebundenheit an den oder die Anbieterinnen über Provisionsvereinbarungen hinaus. Daher empfehlen sie ausschließlich Produkte dieses Anbieters beziehungsweise dieser Anbieter:innen. Ein Beispiel dafür sind Versicherungsagentinnen und -agenten. Im Gegensatz dazu gibt es auch provisionsbasierte Beratungen, die vertraglich nicht an Finanzproduktanbieter:innen gebunden sind. Hier besteht eine reine Provisionsvereinbarung ohne weitere Verpflichtungen. Dies trifft zum Beispiel auf Versicherungsmaklerinnen und -makler zu. 

Finanzberatung ohne Finanzproduktanbieter-Provisionen oder -Bindung

Diese Beratungsunternehmen sind nicht an Produktanbieter:innen gebunden. Daher sind sie zumeist als Honorarberaterinnen und -berater tätig und werden somit von Kundinnen und Kunden für Beratungsleistungen bezahlt. Die Erstberatung ist in vielen Fällen noch gratis („pro bono“). Für die weitere, tiefergehende Beratung wird ein Honorar verrechnet.

Tipp

Tätigkeit der wichtigsten Finanzberatungsunternehmen

Die in Österreich am aktivsten tätigen Finanzberatungsunternehmen sind Banken, Versicherungen, gewerbliche Vermögensberatungen und Wertpapierunternehmen. Die Beraterinnen und Berater erarbeiten individuelle Analysen und Konzepte zu Art, Aufbau, Sicherung, Erhaltung, Bindung und Einsatzmöglichkeiten von Vermögenswerten und Finanzierungen. 

Beispiel

Olivia hat festgestellt, dass Finanzberatungsunternehmen in vielen Fällen an Anbieter:innen von Finanzprodukten gebunden sind. Im Detail unterscheiden sie sich aber durch die Art der Bindung (nur finanziell oder auch vertraglich, Bindung an nur einen oder an mehrere verschiedene Anbieter:innen) sowie in Folge durch die Größe und Vielfalt ihrer Finanzprodukte. Mit diesem Wissen kann sie gezielt nachfragen, warum ihr genau dieser Anbieter oder dieses spezielle Produkt empfohlen wird. Nun möchte sie sich an ein konkretes Beratungsunternehmen wenden. Sie stellt sich dabei die Frage, welche Arten von Unternehmen passende Produkte für sie anbieten.

Eingangs wird festgestellt, wie die aktuelle finanzielle Situation der Kundin oder des Kunden ist. Dann werden neben finanziellen Zielen und einem Planungshorizont in manchen Fällen auch ökologische und soziale Aspekte festgelegt. Schließlich wird geplant, mit welchen Arten von Finanzprodukten diese Ziele erreichbar sind. Es wird also eine individuelle Finanzplanung für jede Kundin und jeden Kunden durchgeführt.

Einige Unternehmen bieten sowohl Beratung als auch den Direktvertrieb von Finanzprodukten an. Sie fungieren also sowohl als Finanzberater:in als auch als Finanzproduktanbieter:in. Es gibt aber auch Unternehmen, die ausschließlich als Finanzberater:innen tätig sind, ohne direkt Produkte zu verkaufen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da es Gesetze gibt, die entweder nur für Finanzberatungen, nur für Finanzproduktanbieter:innen oder für beide gelten. Beispiele dafür sind:

betrifft Finanzberatungen betrifft Produktanbieter:innen betrifft beide
Maklergesetz (MaklerG) Bankwesengesetz (BankG) Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG)
Versicherungsvermittlungsverordnung Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Versicherungsvertragssgesetz (VersVG)
Gewerbliche Vermögensberaterverordnung Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) Verbraucherkreditzgesetz (VKrG)

Die folgende Abbildung gibt einen Überblick über die in Österreich bedeutendsten Finanzberatungsunternehmen und ihre Tätigkeiten.

Die Grafik „Professionelle Finanzberatung“ zeigt eine Tabelle in der horizontal folgende Aktuer:innen der Finanzberatung dargestellt sind: Bank, Versicherung, gewerbliche Vermögensberatung und Wertpapierunternehmen. Vertikal ist der Angebotsumfang, Produktherkunft, Produktberatung, Produktverkauf und Eigenständige Veranlagung bei Kund:innengelder abgebildet. Wenn die vertikalen Punkte auf den jeweiligen Akteur/die jeweilige Akteurin zutreffen, ist ein grüner Pfeil im Kästchen welches grün gefärbt ist. Trifft der vertikale Punkt nicht zu, ist ein rotes Kreuz in einem hellroten Kästchen.  Eine Bank umfasst folgenden Angebotsumfang: Finanzierungen, Kredite, Aktien – und Anleihedepots, Fonds, Sparkonten – und bücher sowie Bausparverträge. Eine Bank bietet eigene Produkte, Produktberatung und Produktverkauf an, allerdings keine eigenständige Veranlagung von Kund:innengelder.  Versicherungen sind auf Versicherungen spezialisiert (Angebotsumfang), bieten eigene Produkte, Produktberatung, Produktverkauf an, allerdings keine eigenständige Veranlagung von Kund:innengelder.  Die gewerbliche Vermögensberatung umfasst folgenden Angebotsumfang: Finanzierungen, Kredite, diverse Anteilspapiere, Fonds, Immobilienanlagen und diverse Versicherungsarten. Diverse Anbieter:innen bilden die Produktherkunft und Produktberatung ist gegeben. Produktverkauf und eigenständige Veranlagung von Kund:innengelder werden nicht angeboten. Wertpapierunternehmen sind spezialisiert auf Wertpapiere (Angebotsumfang). Diverse Anbieter:innen bilden die Produktherkunft und Produktberatung ist gegeben. Produktverkauf findet nicht statt und eigenständige Veranlagung von Kund:innengelder kann bei Vollmacht erfolgen. Neben „Wertpapierunternehmen“ ist ein Kästchen dargestellt, indem der Kopf eines Roboters dargestellt ist und folgender Text abgebildet ist: „Zunehmend unterstützt durch Robo-Advising“.

Banken

Banken beraten Privatpersonen und Unternehmen umfassend zu finanziellen Angelegenheiten. Die Produkte werden von den Banken meistens selbst vertrieben und verwaltet. Kundinnen und Kunden erhalten somit Beratung und zugehöriges Produkt aus einer Hand. Die beratenden Personen sind im Regelfall bei den Kreditinstituten angestellt. Als Produktanbieterinnen verkaufen Kreditinstitute ihre Finanzprodukte aber nicht nur durch eigene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch über verschiedene andere Finanzberatungsunternehmen.

Versicherungen

Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Versicherungsprodukte an. Versicherungsprodukte sind ein notwendiges Mittel zum Schutz vor Risiken für Privatpersonen und Unternehmen. Daher ist auch hier eine professionelle Beratung und Analyse der Risikolage wichtig. Oft vergessen wird allerdings die Rolle von Versicherungen beim Sparen und Investieren. Das betrifft vor allem Er- und Ablebensversicherungen. Details zu Versicherungen und ihren Produkten finden sich auf der Seite Versicherung als Risikoabsicherung. Versicherungsunternehmen verkaufen grundsätzlich ihre eigenen Versicherungsprodukte und sind daher sowohl in der Beratung als auch als Produktanbieter tätig. Darüber hinaus bieten sie in Zusammenarbeit mit Banken zunehmend Investmentportfolios und Fonds als Anlageformen an. Versicherungen nutzen angestellte Mitarbeitende, aber auch Vermögensberatungen sowie selbstständige Versicherungsagentinnen und Versicherungsagenten sowie Versicherungsmaklerinnen und Versicherungsmakler für die Beratung ihrer Kundinnen und Kunden.

Gewerbliche Vermögensberatungen

Mehr als die Hälfte aller Finanzdienstleistungsunternehmen in Österreich sind gewerbliche Vermögensberatungen (Hintergrundquelle: Mitgliederstatistik der aktiven Gewerbeberechtigungen des WKO-Fachverbands Finanzdienstleister Q3/2023). Diese Unternehmen besitzen von allen Finanzberatungsunternehmen das umfassendste Finanzproduktportfolio. Ihre Beratungstätigkeit umfasst die gesamtheitliche Beratung in finanziellen Angelegenheiten für Privatpersonen und Unternehmen. Zur Umsetzung der durchgeführten Finanzplanung vermitteln gewerbliche Vermögensberatungen verschiedene Finanzprodukte an ihre Kundinnen und Kunden. Diese Produkte stammen von verschiedenen Anbietenden aus der Finanzbranche, wie zum Beispiel Banken, Versicherungen oder Leasingunternehmen. Die beratenden Personen sind dabei zumeist selbstständig auf Provisionsbasis tätig. In Einzelfällen sind auch Vermögensberatungen ohne Produktbindung am Markt zu finden. Gewerbliche Vermögensberatungen nehmen keine Zahlungen zu Veranlagungen und Finanzierungen an, sondern vermitteln ausschließlich zwischen Anbietenden und Kundinnen und Kunden. Das bedeutet aber auch, dass gewerbliche Vermögensberatungen Provisionen nur erhalten, wenn sie Produkte verkaufen. 

Wertpapierunternehmen

Das Kerngeschäft der Wertpapierunternehmen ist die Anlageberatung zu diversen Finanzinstrumenten, die jener der gewerblichen Vermögensberatungen und Banken ähnelt. Dabei beschränken sich Wertpapierunternehmen jedoch auf Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und deren Derivate. Im Anschluss an die Beratung sind Wertpapierunternehmen berechtigt, Investmentaufträge ihrer Kundinnen und Kunden zu diesen Wertpapieren anzunehmen und diese an Banken zu übermitteln. Wertpapierunternehmen mit großer Konzession nach § 3 Wertpapieraufsichtsgesetz können außerdem durch eine Vollmacht als Vermögensverwalter tätig sein. Zur Beratung nutzen Wertpapierunternehmen meistens Selbstständige auf Provisionsbasis. Diese werden als Wertpapiervermittler bezeichnet und gelten als eigener Berufsstand (mehr Details dazu finden sich auf dieser Webseite der WKO ). In seltenen Fälle werden beim Unternehmen angestellte Mitarbeitende eingesetzt.

Tipp

  • Tritt ein Unternehmen gleichzeitig sowohl als Finanzproduktanbieter:in als auch als Finanzproduktberatung auf, so besteht dasselbe Risiko wie bei provisionsbasierter Beratung. Unter Umständen werden dir Produkte angeboten, die vor allem für das Unternehmen gewinnbringend sind, obwohl es für dich besser geeignete Alternativen gibt. Daher ist es auch hier sinnvoll mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen.

Sonderform: Robo Advising

Auch die Finanzberatung wird immer stärker von der Digitalisierung beeinflusst. Das beginnt bei Videoberatungsgesprächen und führt über Chatbots bis hin zu digitalen Apps zur Verwaltung der eigenen Finanzprodukte. Vor allem Banken und FinTech-Unternehmen nutzen zur Kundinnen- und Kundenberatung immer häufiger sogenanntes Robo Advising.  Kundinnen und Kunden werden automatisiert von künstlicher Intelligenz beraten, die die Vermögenssituation analysiert und Finanzgeschäfte abschließt. Im Robo Advising gibt es von einfachen Beratungsleistungen bis hin zur vollständigen Vermögensverwaltung verschiedene Modelle.

Pflichten und Merkmale von professioneller Finanzberatung 

Die Schutzregelungen für Kundinnen und Kunden von Finanzberatungsunternehmen beginnen bereits bei der Gründung dieser Unternehmen. Banken, Versicherungen, gewerbliche Vermögensberatungen und Wertpapierunternehmen dürfen in Österreich nur nach Erteilung einer Konzession oder eines gewerblichen Befähigungsnachweises betrieben werden. Jemand, der eine dieser Unternehmensarten ohne diesen Nachweis betreibt, macht sich strafbar. 

Tipp

  • Finanzberatungsunternehmen sind verpflichtet, ihren Kundinnen und Kunden die Konzession oder den gewerblichen Befähigungsnachweis vorzulegen. Daran kann man erkennen, welche Finanzberatungen das Unternehmen durchführen darf.

Für Beratungsgespräche mit Kundinnen und Kunden gelten ebenfalls gesetzliche Regelungen, die Finanzberatungsunternehmen einhalten müssen. Diese betreffen insbesondere Wertpapiere und Versicherungen. Die oberste gesetzliche Vorgabe ist, dass ausschließlich im Interesse der Kundin beziehungsweise des Kunden gehandelt werden darf. Darüber hinaus besteht seit 2022 die gesetzliche Pflicht, die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kundinnen und Kunden bei der Anlageberatung und Versicherungsberatung abzufragen. Dazu sind in der Beratung mehrere Schritte zu beachten.

Im ersten Schritt muss ein professionelles Finanzberatungsunternehmen von Kundinnen und Kunden sämtliche notwendigen Dokumente verlangen, die Auskunft über Einkommens- und Vermögenssituation geben. Dazu gehören in der Regel die Folgenden:

bei Privatpersonen bei Unternehmen
Gehalts- oder Lohnzettel, Einkommensteuererklärung Jahresabschluss (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung), Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Steuererklärung (Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer)
Personendokumente (Meldezettel, amtlicher Lichtbildausweis, Kontaktdaten) Auszug aus dem Gewerberegister, Firmenbuch, Identitätsnachweis der vertretungsbefugten Organe
(in bestimmten Fällen) Arbeitsvertrag Auszug Finanzamtskonto/Rückstandsnachweis/Steuerakt
Haushaltsplan Businessplan
Bestehende Verträge zu Krediten, Versicherungen und anderen Anlageprodukten Bestehende Verträge zu Krediten, Versicherungen und anderen Anlageprodukten

Nur mit vollständigen Unterlagen der Kundin oder des Kunden kann eine seriöse Analyse der Finanzsituation durchgeführt und vermieden werden, dass Kredit- oder Anlageentscheidungen getroffen werden, die sich die Person oder das Unternehmen nicht leisten kann. 

Nach der Analyse werden die Ziele für die Finanzierung und Veranlagung besprochen. Diese Ziele müssen realistisch sein. Das bedeutet, sie müssen zur Einkommenssituation, zum eingesetzten Kapital, der Anlagedauer, dem Anlagerisiko und den Nachhaltigkeitspräferenzen passen. 

Beispiel

Olivia möchte 750 EUR im Monat in einem Fonds mit geringem Risiko anlegen, um das Geld nach fünf Jahren für den Kauf eines Eigenheims um 250.000 EUR zu verwenden. Ein seriöses Finanzberatungsunternehmen weist sie darauf hin, dass dieses Ziel mit den vorhandenen Mitteln nicht zu erreichen sein wird, und schlägt realistische Alternativen, wie zum Beispiel das Ansparen des Eigenmittelanteils für einen Kredit in den nächsten fünf Jahren, vor.

Im Anschluss an die Festlegung realistischer Ziele erfolgt die Beratung zu verschiedenen Anlageformen und Produkten. Welche Produkte vorgeschlagen werden, hängt von der Gebundenheit des Finanzberatungsunternehmens ab. Bei seriöser Beratung werden grundsätzlich mehrere Alternativen vorgeschlagen, die sich hinsichtlich des Risikos und damit auch hinsichtlich der Ertragschancen unterscheiden. Auf diese Unterschiede wird im Beratungsgespräch ausdrücklich hingewiesen, damit sich die Kundin oder der Kunde bestmöglich entscheiden kann.

Tipp

  • Auch ein Nein ist eine passende Antwort auf Produktvorschläge. Sollte im Gespräch trotz Einhalten der Gesetze und Regeln ein schlechtes Gefühl aufkommen, ist es in Ordnung, das Gespräch abzubrechen und sich an ein anderes Finanzberatungsunternehmen zu wenden.

Beratungsgespräche müssen verpflichtend in Anlageprofilen oder Beratungsprotokollen dokumentiert werden. Diese Dokumente müssen das beratende Unternehmen und die Kundin und der Kunde unterschreiben. Dabei müssen alle mit der Anlage oder dem Kredit verbundenen Kosten lückenlos offengelegt werden. Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen eines Beratungsgesprächs zu Wertpapieren finden sich auf der Webseite der Finanzmarktaufsicht (FMA). Auch bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten sind diese Regelungen gesetzlich festgehalten. Zweck dieser Regelungen ist, bereits vor Vertragsabschluss sicherzustellen, dass Finanzprodukte für die Kundin und den Kunden geeignet sind. Im Gegensatz zu Verbraucherschutzgesetzen gelten diese Regeln nicht nur für Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch für Unternehmen, die die Leistungen eines Finanzberatungsunternehmens in Anspruch nehmen.

Neben den Beratungsunternehmen gibt es auch für die Finanzproduktanbieter:innen Informationspflichten, die gesetzlich zu erfüllen sind. Einerseits sind Banken gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, bei Krediten, Kontoeröffnungen und größeren Investitionen Finanzierbarkeit und Eignung zu überprüfen. Andererseits haben auch Versicherungsunternehmen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages den Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss zentrale Vertragsinhalte bekanntzugeben. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Webseite des BMSGPK.

Tipp

  • Alle bislang aufgeführten Punkte sind gesetzlich vorgeschrieben. Ein seriöses Finanzberatungsunternehmen legt diese Inhalte daher offen und kommt seinen Informationspflichten nach. Sollten diese Pflichten nicht erfüllt worden sein, kannst du rechtliche Schritte ergreifen. Wurdest du nachweislich und absichtlich bei der Beratung getäuscht, kannst du sogar vom Vertrag zurücktreten.

Zusätzlich zu gesetzlichen Regelungen gibt es noch weitere, freiwillige Verpflichtungen, die sich Finanzberaterinnen und Finanzberater auferlegen können. Ein Beispiel dafür sind die Standes- und Ausübungsregeln für gewerbliche Vermögensberatungen und Wertpapiervermittler. Weitere Informationen zu diesen Regeln sind auf der Webseite der WKO zu finden.

Beispiel

Olivia bekommt vor ihrem Finanzberatungsgespräch eine Liste mit erforderlichen Unterlagen geschickt, die sie zu dem Gespräch mitbringen soll. Als sie mit diesen Unterlagen erscheint, weist sie ihre Beraterin darauf hin, dass das Beratungsunternehmen provisionsbasiert in der gewerblichen Vermögensberatung tätig ist und legt einen Nachweis für die Gewerbeberechtigung vor.

Nach Durchsicht von Olivias Unterlagen erstellt die Beraterin mehrere Vorschläge, die auf Olivias individuelle Situation im Rahmen des provisionsbasierten Portfolios der Vermögensberaterin angepasst sind. Wäre Olivias Beraterin auf Honorarbasis für sie tätig, wäre dieses präsentierte Angebot nicht an Anbieter:innen und Provisionen gebunden.
Unabhängig von ihrer Gebundenheit drängt die Vermögensberaterin Olivia nicht zu einer Entscheidung. Olivia erhält zwei Verträge zur Durchsicht und das Beratungsprotokoll mit ihrem Anlageprofil ausgehändigt. Die Merkmale einer seriösen Finanzberatung sind hier also erfüllt. 

Der Unterschied zwischen Finanzberatung und Finfluencing

Professionelle Finanzberatungen unterliegen Gesetzen und Regelungen. Im Rahmen dieser Vorschriften erbringen sie ihre Leistungen zunehmend auch über digitale Medien. Auf der Suche nach Tipps und Beratung für finanzielle Entscheidungen finden sich im Internet aber auch Finfluencer:innen. Dabei handelt es sich um Personen, die sich auf sozialen Medien als Expertinnen und Experten zu Themen wie Finanzierung, Sparen oder Investieren präsentieren. Sie vermitteln Informationen und geben Tipps, oft mit dem Versprechen, hohe Renditen oder billige Kredite erhalten zu können. Vor allem jüngere Menschen nutzen die Empfehlungen von Finfluencer:innen als Grundlage für finanzielle Entscheidungen.

Der Bereich des Finfluencings ist jedoch rechtlich kaum reguliert. Jede Person kann sich auf sozialen Medien als Spezialistin oder Spezialist im Finanzbereich bezeichnen, ohne sofortige Folgen befürchten zu müssen. Im Gegensatz zur professionellen Finanzberatung gibt es keine Garantie, dass Finfluencer:innen entsprechend ausgebildet oder erfahren sind, um tatsächlich fundierte Beratung anbieten zu können. Hinzu kommt, dass ihre Videos oder Blogs meist an große Gruppen gerichtet sind, während in der professionellen Finanzberatung Einzelgespräche geführt werden. Wenn auf Ratschläge von Finfluencer:innen zurückgegriffen wird, sollten daher einige Dinge beachtet werden. Informationen dazu finden sich in der Checkliste zu Finfluencing.

Tipp

  • Vorsicht bei Produktberatung von Finfluencer:innen in sozialen Medien. Dahinter kann die Absicht stecken, Produkte zu verkaufen, um selbst Provisionen zu verdienen. Informiere dich daher unbedingt, wer hinter den Finfluencer-Kanälen steckt und überprüfe die Glaubwürdigkeit der Personen durch eigene Recherchen, bevor du Geld ausgibst.

Nochmals in Kürze

Warum braucht es professionelle Finanzberatung?

Kaum eine Expertin oder ein Experte für Finanzmärkte ist in der Lage, über alle Formen des Sparens, Investierens und Finanzierens lückenlos und korrekt Auskunft zu geben. Hinzu kommt, dass laufend neue Formen und Varianten von Finanzprodukten auf den Markt gebracht werden. Daher ist eine professionelle Finanzberatung sinnvoll und hilfreich. 

Welche Arten der Finanzberatung gibt es?

Es ist sowohl eine Tätigkeit als reine Finanzberatung als auch eine gleichzeitige Tätigkeit als Anbieter und Beratung möglich (zum Beispiel bei Banken). Hinsichtlich der Gebundenheit unterscheidet man:

  • Finanzberatung im Anstellungsverhältnis
  • Finanzberatung auf Provisionsbasis
  • Finanzberatung ohne Finanzproduktanbieter-Provisionen oder -Bindung

Zu welchen Themen beraten Finanzberaterinnen und Finanzberater?

  • Finanzierungen
  • Kredite
  • einzelne Anteilspapiere
  • Aktien- und Anleihedepots
  • Fonds
  • Sparkonten und -bücher
  • Bausparverträge
  • Immobilienanlagen
  • diverse Versicherungsarten

Welche Unternehmen bieten in Österreich am häufigsten Finanzberatung an?

Die in Österreich am aktivsten tätigen Finanzberatungsunternehmen sind Banken, Versicherungen, gewerbliche Vermögensberatungen und Wertpapierunternehmen.

Wie läuft seriöse Finanzberatung ab?

Im ersten Schritt muss ein professionelles Finanzberatungsunternehmen von Kundinnen und Kunden sämtliche notwendigen Dokumente verlangen, die Auskunft über Einkommens- und Vermögenssituation geben. Nur mit vollständigen Unterlagen der Kundin oder des Kunden kann eine seriöse Analyse der Finanzsituation durchgeführt werden.

Nach der Analyse werden die Ziele für die Finanzierung und Veranlagung besprochen. Diese Ziele müssen realistisch sein. Das bedeutet, sie müssen zur Einkommenssituation, zum eingesetzten Kapital, der Anlagedauer, dem Anlagerisiko und den Nachhaltigkeitspräferenzen passen.

Im Anschluss an die Festlegung realistischer Ziele erfolgt die Beratung zu verschiedenen Anlageformen und Produkten. Welche Produkte vorgeschlagen werden, hängt von der Gebundenheit des Finanzberatungsunternehmens ab. Bei seriöser Beratung werden grundsätzlich mehrere Alternativen vorgeschlagen, die sich hinsichtlich des Risikos und damit auch hinsichtlich der Ertragschancen unterscheiden. Auf diese Unterschiede wird im Beratungsgespräch ausdrücklich und ohne Druck hingewiesen, damit sich die Kundin oder der Kunde bestmöglich entscheiden kann.

Welchen gesetzlichen Schutz hat die Kundin oder der Kunde bei der Finanzberatung?

Die Schutzregelungen für Kundinnen und Kunden von Finanzberatungsunternehmen beginnen bereits bei der Gründung von Banken, Versicherungen, gewerblichen Vermögensberatungen und Wertpapierunternehmen. Diese dürfen in Österreich nur nach Erteilung einer Konzession oder eines gewerblichen Befähigungsnachweises betrieben werden.

Für Beratungsgespräche mit Kundinnen und Kunden gelten ebenfalls gesetzliche Regelungen, die Finanzberatungsunternehmen einhalten müssen. Diese betreffen insbesondere Wertpapiere und Versicherungen. Die oberste gesetzliche Vorgabe ist, dass ausschließlich im Interesse der Kundin beziehungsweise des Kunden gehandelt werden darf. Darüber hinaus besteht seit 2022 die gesetzliche Pflicht, die Nachhaltigkeitspräferenzen von Kundinnen und Kunden bei der Anlageberatung und Versicherungsberatung abzufragen. Beratungsgespräche müssen verpflichtend in Anlageprofilen oder Beratungsprotokollen dokumentiert werden. Im Gegensatz zu Verbraucherschutzgesetzen gelten diese Regeln nicht nur für Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch für Unternehmen, die die Leistungen eines Finanzberatungsunternehmens in Anspruch nehmen.

Neben den Beratungsunternehmen gibt es auch für die Finanzproduktanbieter:innen Informationspflichten, die gesetzlich zu erfüllen sind. Einerseits sind Banken gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten verpflichtet, bei Krediten, Kontoeröffnungen und größeren Investitionen Finanzierbarkeit und Eignung zu überprüfen. Andererseits haben auch Versicherungsunternehmen bei Abschluss eines Versicherungsvertrages den Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss zentrale Vertragsinhalte bekanntzugeben. 

Was unterscheidet Finfluencing von professioneller Finanzberatung?

Jede Person kann sich auf sozialen Medien als Spezialistin oder Spezialist im Finanzbereich bezeichnen, ohne sofortige Folgen befürchten zu müssen. Im Gegensatz zur professionellen Finanzberatung gibt es keine Garantie, dass Finfluencer:innen entsprechend ausgebildet oder erfahren sind, um tatsächlich fundierte Beratung anbieten zu können.