Gewerbeberechtigung

Eine Gewerbeberechtigung ist die Berechtigung ein bestimmtes Gewerbe auszuüben. Bestimmte Berufe (zum Beispiel Optikerin/Optiker) dürfen daher erst ausgeübt werden, wenn die Gewerbeberechtigung vorhanden ist. Dafür muss das Gewerbe bei der Bezirksverwaltungsbehörde (diese ist in Österreich im Regelfall die Gewerbebehörde) angemeldet werden.

Zurück zur Übersicht