Vorausschauend planen: Deine Pensionsvorsorge

Eine ausreichende Pensionsvorsorge ist notwendig, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Angesichts des demographischen Wandels, der zu einer immer älter werdenden Gesellschaft und einer steigenden Anzahl von Menschen in Pension führt, ist es besonders wichtig, schon frühzeitig für die eigene Zukunft nach dem Erwerbsleben vorzusorgen. 

Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn man das Ziel verfolgt, in der Pension den eigenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten und ein finanziell unabhängiges und sorgenfreies Leben führen zu können.

Pensionsvorsorge: Warum muss ich schon jetzt daran denken?

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Pensionsvorsorge in Österreich 

Das österreichische Pensionssystem basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Vorsorge. Die gesetzliche Vorsorge ist verpflichtend und funktioniert nach dem Umlageverfahren. Dabei zahlen die Erwerbstätigen monatlich einen bestimmten Anteil ihrer Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit an die gesetzliche Pensionsversicherung. Diese Mittel werden dann direkt dazu verwendet, die Pensionen der bereits in Pension befindlichen Personen zu bezahlen. Den eigenen Pensionsanspruch erwirbst du über die monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen (zum Beispiel monatliche Bruttogehälter). 

Im Falle einer freiwilligen betrieblichen Vorsorge zahlen Unternehmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen monatlichen Beitrag an eine Pensionskasse, welche das Vermögen veranlagt und später eine Zusatzpension auszahlt. 

Darüber hinaus kann jeder und jede zusätzlich zur gesetzlichen und betrieblichen Vorsorge auch privat vorsorgen, um seine Einkünfte in der Pension weiter zu erhöhen. 

Die folgende Grafik zeigt die Grundstruktur des Pensionssystems in Österreich:

Gesetzliche Vorsorge

Erste Säule: Gesetzliche Alterspension. Das ist die Grundlage deiner Pension. Sie ist gesetzlich verpflichtend. Während du arbeitest, geht ein Teil deines Einkommens in die gesetzliche Pensionsversicherung. Je höher dein Bruttoeinkommen ist und je länger du arbeitest, desto höher fällt später deine gesetzliche Pension aus.

Betriebliche Vorsorge

Zweite Säule: Betriebliche Pensionsvorsorge. Die Pensionskasse legt das einbezahlte Geld an und im Alter bekommst du daraus eine zusätzliche Pension. Eine betriebliche Pensionskassenregelung ist nicht verpflichtend und kann freiwillig vom Unternehmen angeboten werden. 

Private Vorsorge

Dritte Säule: Die private dritte Säule ermöglicht es dir, selbstständig und freiwillig für die Zukunft vorzusorgen und sorgt dafür, dass du neben der gesetzlichen Pension zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung hast.  

Neben der Alterspension gibt es in Österreich weitere Arten von Pensionen. Dazu zählt die Invaliditätspension für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Für Menschen, deren Ehefrau oder Ehemann stirbt bzw. für hinterbliebene eingetragene Partner:innen, ist in Österreich unter bestimmten Bedingungen eine Witwenpension oder Witwerpension vorgesehen. Wenn Eltern frühzeitig sterben, erhalten die Kinder eine Waisenpension. 

Gesetzliche Vorsorge 

Die gesetzliche Vorsorge trägt in Österreich einen Großteil der Altersvorsorge. Die gesetzliche Altersvorsorge beruht auf dem Umlageverfahren, das auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen der erwerbstätigen Generation und der pensionierten Generation basiert. Hier zahlen die aktiv arbeitenden Menschen für jene, die sich in Pension befinden. Das wird als „Generationenvertrag“ bezeichnet. Der Beitrag, der vom laufenden Einkommen an die Pensionsversicherung gezahlt werden muss, beträgt in Summe 22,80 % des Bruttoeinkommens, wobei 10,25 % davon von den Dienstnehmer:innen und 12,55 % von den Dienstgeber:innen bezahlt werden müssen. 

Das Umlageverfahren hat den Vorteil, dass kaum Verwaltungskosten entstehen. Allerdings kommt das gesetzliche System in Österreich immer stärker unter Druck, weil immer mehr pensionierten Menschen immer weniger Erwerbstätige gegenüberstehen. Die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer Generation, die in den 1950ern und 1960ern geboren wurden, gehen nun in Pension. Ihnen folgen deutlich geburtenschwächere Jahrgänge, die die Pensionen dieser Generation finanzieren müssen. Hinzu kommt, dass das faktische Pensionsantrittsalter in den letzten Jahren nur geringfügig gestiegen ist, während die allgemeine Lebenserwartung deutlich zugenommen hat. Im Jahr 2057 kommen Prognosen zufolge nur noch 1,9 Erwerbsfähige auf eine pensionierte Person. Geht man davon aus, dass die Pension ungefähr 80 % des Durchschnittseinkommens während des Erwerbslebens betragen sollte, so müssten zirka vier Erwerbstätige eine pensionierte Person finanzieren, damit das gesetzliche System nachhaltig ohne Zuschüsse aus dem Bundesbudget funktioniert.

Die Grafik zeigt das Verhältnis von erwerbsfähigen und pensionierten Personen in Österreich. Auf der linken Seite werden erwerbsfähige Personen in hellblauer Farbe dargestellt. Auf der rechten Seite werden pensionierte Personen in roter Farbe dargestellt. Nach einer Berechnung der Agenda Austria kamen im Jahr 1990 noch umgerechnet 4,1 erwerbsfähige Personen auf 1 pensionierte Person, im Jahr 2010 kamen 3,5 erwerbsfähige Personen auf 1 Person. Im Jahr 2030 kommen laut der Prognose 2,5 erwerbsfähige Personen auf eine pensionierte Person und im Jahr 2050 reduziert sich das Verhältnis auf 2,0  erwerbsfähige Personen zu einer pensionierten Person.

Quelle: Berechnung der Agenda Austria, basierend auf den Daten der Statistik Austria

Der Teil der Pensionen, der nicht durch Beiträge der Erwerbstätigen finanziert werden kann, wird vom Staat aus dem Budget (Bundeszuschuss) bereitgestellt. Die staatlichen Ausgaben für Pensionen (Zuschüsse zur allgemeinen Pensionsversicherung und Pensionen der Beamtinnen und Beamten) machen über die Hälfte der österreichischen Sozialausgaben aus. Die Höhe des Pensionsanspruchs ist im Falle von Arbeitnehmenden abhängig von der Höhe des Bruttoentgelts und von der Anzahl der Versicherungsmonate über das gesamte Arbeitsleben. 

Pensionshöhe und Pensionskonto

Um die gesetzliche Alterspension zu beziehen, muss die Person im Regelfall das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben und ausreichende Versicherungszeiten vorweisen (genaue Informationen zum Pensionsantrittsalter siehe auch auf der Website des Sozialministeriums). Das Pensionsantrittsalter der Frauen (ursprünglich 60 Jahre) wird ab 2024 bis 2033 schrittweise an das der Männer (65 Jahre) angeglichen. Die Pensionsversicherung wird durch die Sozialversicherungsträger organisiert und ist eine Pflichtversicherung. Sobald die Einkünfte insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, beginnt die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an die zuständige Pensionsversicherung. Der größte Versicherungsträger in Österreich ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Zudem gibt es die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)  und die Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS). Die Höhe der gesetzlichen Pension richtet sich nach den Beitragszeiten (Versicherungsmonate) und den unterschiedlichen Beitragsgrundlagen (zum Beispiel bei Angestellten die Höhe des monatlichen Bruttogehalts bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Neben den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch Zeiten einer Teilpflichtversicherung zur Beitragsgrundlage. Darin sind beispielsweise Zeiten für die Kindererziehung, Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wurde, aber auch Zeiten des Krankenstandes enthalten. Schließlich besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Versicherung zusätzliche Beitragszeiten zu erwerben (zum Beispiel für Zeiten, in denen nur Teilzeit gearbeitet wurde). Für alle Personen, welche bereits Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet haben, wird beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Pensionskonto eingerichtet. Dort werden alle Beitragsgrundlagen als Teilgutschriften systematisch erfasst. Ergebnis des Pensionskontos ist eine Gesamtgutschrift. Wird diese durch 14 geteilt, ergibt sich die monatliche Bruttopension nach dem derzeitigen Stand.

Tipp

  • Persönliches Pensionskonto: Alle Personen, die ein Pensionskonto haben, haben auch das Recht, den Stand des persönlichen Pensionskontos einzusehen und das Pensionskonto abzufragen.

Die Höhe der gesetzlichen Pension wird von mehreren Faktoren beeinflusst:

Einkommen

Bereits durch die Wahl der Ausbildung und des Berufs wird die Höhe der Pension bestimmt. Bei Berufen mit hohem Einkommen sind auch die Beiträge zur Pensionsversicherung entsprechend höher. Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer und sind statistisch betrachtet bis heute häufiger in Berufen mit niedrigerem Einkommen tätig. Dadurch sind auch die Pensionsbezüge im Durchschnitt niedriger als bei Männern.

Kinderbetreuung und Familie, Pflege von Angehörigen

Laut Erhebung der Statistik Austria übernehmen Frauen mehr unbezahlte Arbeiten im Haushalt, wie die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen – sogenannte Carearbeit. Auch wenn diese Zeiten grundsätzlich als Beitragszeiten gelten, ist die Höhe der Beiträge während dieser Zeiten geringer als in einer Vollzeitbeschäftigung. Besonders wenn in weiterer Folge Teilzeit gearbeitet wird, fehlen wesentliche Beiträge zur Pensionsversicherung. Wer einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige pflegt und dafür einen erheblichen Teil seiner Arbeitskraft einsetzt, kann sich zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung selbstversichern. 

Gesundheit und Arbeitslosigkeit

Wer bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeitet, erhält eine höhere Pension. Im Krankheitsfall oder bei Langzeitarbeitslosigkeit ist dies jedoch nicht möglich und die Beitragsgrundlage verringert sich.

Betriebliche Vorsorge

Die betriebliche Vorsorge ist die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems. Sie ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen und nicht alle Unternehmen ermöglichen daher eine betriebliche Altersvorsorge. Im Rahmen dieser Vorsorge zahlen Unternehmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen monatlichen Beitrag an eine Pensionskasse. Je nach Vereinbarung können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der privaten Vorsorge weitere Eigenbeiträge in der betrieblichen Vorsorge einzahlen. Die Pensionskasse veranlagt das zur Verfügung gestellte Kapital. Die betriebliche Altersvorsorge zählt zu den kapitaldeckenden Formen der Altersvorsorge. Die Veranlagung erfolgt in Veranlagungs- und Risikogemeinschaften (VRG). In diesen Gemeinschaften werden die eingezahlten Beiträge und Anwartschaften von zahlreichen Erwerbstätigen zusammengefasst und in Form eines gemeinsamen Portfolios am Kapitalmarkt veranlagt. Dadurch streuen die Pensionskassen das Risiko zwischen den Anspruchsberechtigten, also jenen, die dann Geld aus der betrieblichen Vorsorge erhalten werden. 

Private Vorsorge 

Zur privaten Vorsorge zählen alle Maßnahmen, die eine Person setzen kann, um in der Pension ein Zusatzeinkommen zu haben oder in der Pension finanziell entlastet zu sein. Es gibt viele Möglichkeiten, privat für die Pension vorzusorgen. Die wichtigsten sind die folgenden:

Höherversicherung

Die Höherversicherung stellt eine freiwillige Höherversicherung dar, mit der eine Person ihren künftigen Pensionsanspruch (gesetzliche Säule) erhöhen kann. Sie kann nur zu einer in der Pensionsversicherung bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung angewendet werden. Diese kann zu selbst gewählten Zeitpunkten und Beträgen erfolgen oder regelmäßig gewählt werden.

Lebensversicherung und private Pensionsversicherung

Versicherungen, die im Zusammenhang mit der Altersvorsorge eine besondere Bedeutung haben, sind die Lebensversicherung und die private Pensionsversicherung. Es gibt mehrere Formen der Lebensversicherung, auch beispielsweise in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Produktgestaltung.

  • Eine Risikolebensversicherung (auch Ablebensversicherung genannt) bietet eine Absicherung für die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person stirbt, wobei die Hinterbliebenen im Todesfall entweder eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente erhalten. Durch eine solche Versicherung ist beispielsweise auch nach dem Tod sichergestellt, dass ein möglicher Kredit für die gemeinsame Immobilie abbezahlt werden kann.
  • Bei der Erlebensversicherung werden über einen langen Zeitraum Prämien eingezahlt. Nach Ablauf der Versicherung kann man sich in der Regel zwischen einer einmaligen Auszahlung des Kapitals oder einer lebenslangen monatlichen Rente entscheiden.
  • Eine private Pensionsversicherung funktioniert ähnlich wie eine Erlebensversicherung. Die versicherte Person zahlt über einen langen Zeitraum regelmäßig eine Prämie an ein Versicherungsunternehmen. Im Gegenzug verpflichtet sich das Versicherungsunternehmen, ab einem bestimmten Zeitpunkt (in der Regel ab dem Pensionsantritt) regelmäßige Zahlungen an die versicherte Person zu leisten.
  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit (zum Beispiel durch Krankheit oder Unfall) eine vereinbarte monatliche Pension aus.
     

Sparprodukte und Wertpapiere

Bei der Auswahl von Vorsorgeprodukten sind grundsätzlich alle Anlageformen möglich, wie zum Beispiel Sparbücher, spezielle Sparkonten für die Altersvorsorge, Aktien, Anleihen, Fonds oder ETFs und vieles mehr (zu den unterschiedlichen Möglichkeiten siehe auch Teil Sparen und Investieren). Es ist aber zu beachten, dass viele Sparprodukte nur einen geringen Schutz gegen Inflation bieten und bei der Anlage in Wertpapiere (vor allem bei Aktien und Investmentfonds, aber auch für das nötige Depot bei einer Bank) im Regelfall Verwaltungskosten anfallen. 

Immobilien

Die Investition in ein Eigenheim ist eine weitere Möglichkeit, privat vorzusorgen. Wenn es gelingt, während des Erwerbslebens ein Eigenheim zu finanzieren und den Kredit vor Pensionsantritt abzubezahlen, kann dies im Alter eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten.

Frauen und Pension

Von Altersarmut sind in erster Linie Frauen betroffen. Dies hat verschiedene Gründe. Frauen verdienen statistisch gesehen auch heute noch weniger als Männer (Stichwort Gender Pay Gap). Zudem übernehmen Frauen in unserer Gesellschaft nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit – die sogenannte Care-Arbeit. Dadurch sammeln Frauen im Laufe ihres Lebens statistisch gesehen durchschnittlich deutlich weniger Gutschriften auf ihrem Pensionskonto an als Männer. 

Viele Frauen stehen insbesondere aufgrund oftmals vorhandener langjähriger Teilzeitarbeit, Mutterschaftskarenzen, generell oftmals niedrigerem Einkommen bei der Pensionierung vor finanziellen Einbußen und einer niedrigen Pension. Wenn beispielsweise nach der Elternkarenz beispielsweise nur 20 statt 40 Stunden pro Woche erwerbsmäßig gearbeitet werden, halbieren sich die Pensionsansprüche in dieser Zeit. Wenn die Partnerschaft vor dem Eintritt in die Pension scheitert oder der Partner stirbt, kann dies für Frauen oft zu existenzbedrohenden finanziellen Schwierigkeiten führen. Deshalb ist es wichtig, dass Frauen in der Partnerschaft die Frage der Pensionshöhe aktiv ansprechen und gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht wird, die Frau vor Altersarmut zu schützen. Es empfiehlt sich auch, Pensionssplitting oder organisierte Kinderbetreuung in Betracht zu ziehen. Hierbei sind auch Männer stark gefordert, auf eine nachhaltige Pensionsvorsorge in der Partnerschaft hinzuwirken. 

Tipp

  • Pensionssplitting: Beim Pensionssplitting ist es möglich, dass der erwerbstätige Elternteil beziehungsweise der Elternteil, der mehr Stunden erwerbsmäßig arbeitet bis zu 50 % seiner Teilgutschriften zur Pensionsversicherung an den Elternteil überträgt, der beispielsweise Teilzeit arbeitet und so die unbezahlte Kinderbetreuung nach der Elternkarenz übernimmt https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.779168

Nochmals in Kürze

Welche Möglichkeiten zur Pensionsvorsorge gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es drei Säulen der Pensionsvorsorge: die gesetzliche Vorsorge, die betriebliche Vorsorge und die private Vorsorge. Die gesetzliche Vorsorge funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem aktiv Erwerbstätige über ihre Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung der Pensionen der Pensionist:innen leisten. Im Rahmen der freiwilligen betrieblichen Vorsorge zahlen Unternehmen einen monatlichen Beitrag für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an eine Pensionskasse, die die Beiträge veranlagt und später eine Zusatzpension ausbezahlt. Zur privaten Vorsorge zählen alle Maßnahmen, die Privatpersonen zusätzlich zur gesetzlichen und betrieblichen Vorsorge zur finanziellen Absicherung im Alter selbstständig setzen.

Wie funktioniert die staatliche Vorsorge („Generationenvertrag“)?

Die staatliche Vorsorge in Österreich basiert auf dem Umlageverfahren, das auch als "Generationenvertrag" bekannt ist. Dabei zahlen aktive Erwerbstätige Beiträge in die gesetzliche Pensionsversicherung, die direkt zur Finanzierung der Pensionen der älteren Generationen verwendet werden. Da sich das System nicht selbst zur Gänze selbst finanzieren kann, wird der Fehlbetrag derzeit aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt. 

Von welchen Faktoren hängt die Höhe der staatlichen Pension ab?

Die Höhe der staatlichen Pension in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Sozialversicherungsbeitragszeiten, also Versicherungsmonaten, die Höhe der Bruttogehälter im Falle der Arbeitnehmenden während der Erwerbstätigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten des Krankenstandes sowie Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wurde.

Was ist das Pensionskonto?

Ein Pensionskonto wird für alle Personen eingerichtet, die Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet haben. Darin werden alle Beitragsgrundlagen einer Person systematisch erfasst, wodurch sich die Gesamtgutschrift ergibt. Die Gesamtgutschrift dividiert durch 14 ergibt die Höhe der monatlichen gesetzlichen Pension.

Wie funktioniert die betriebliche Vorsorge?

Die betriebliche Vorsorge in Österreich ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, bei der monatliche Beiträge an eine Pensionskasse gezahlt werden. Diese veranlagt das zur Verfügung gestellte Kapital und zahlt dieses später als Zusatzpension aus.

Warum ist es wichtig, privat vorzusorgen?

Um die gesetzlichen Pensionsansprüche zu ergänzen, sollte, wenn möglich, auch privat für die Pension vorgesorgt werden, um den Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten.

Welche Möglichkeiten zur privaten Vorsorge gibt es?

Zur privaten Vorsorge in Österreich gehören verschiedene Möglichkeiten, wie unter andrem die freiwillige Höherversicherung, Lebensversicherungen, private Pensionsversicherungen, Sparprodukte, Wertpapiere, Investitionen in Immobilien und vieles mehr. Diese können zusätzliche Einkommensquellen und zusätzliche finanzielle Sicherheit in der Pension bieten.