Deine Pensionsvorsorge: Vorausschauend planen
Eine ausreichende Pensionsvorsorge ist notwendig, um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Angesichts des demographischen Wandels, der zu einer immer älter werdenden Gesellschaft und einer steigenden Anzahl von Menschen in Pension führt, ist es besonders wichtig, schon frühzeitig für die eigene Zukunft nach dem Erwerbsleben vorzusorgen.
Das ist vor allem dann von Bedeutung, wenn man das Ziel verfolgt, in der Pension den eigenen Lebensstandard aufrechtzuerhalten und ein finanziell unabhängiges und sorgenfreies Leben führen zu können.
Pensionsvorsorge: Warum muss ich schon jetzt daran denken?
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Pensionsvorsorge in Österreich
Das österreichische Pensionssystem basiert auf drei Säulen: der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Pensionsvorsorge. Die gesetzliche Vorsorge ist verpflichtend und funktioniert nach dem Umlageverfahren. Dabei zahlen die Erwerbstätigen monatlich einen bestimmten Anteil ihrer Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit an die gesetzliche Pensionsversicherung. Diese Mittel werden dann direkt dazu verwendet, die Pensionen der bereits in Pension befindlichen Personen zu bezahlen. Den eigenen Pensionsanspruch erwirbt man durch die monatlichen Beiträge auf Grundlage der Gesamtbeitragsgrundlagen (z. B. monatliche Bruttogehälter).
Im Falle einer freiwilligen betrieblichen Vorsorge zahlen Unternehmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen monatlichen Beitrag an eine Pensionskasse, welche das Kapital veranlagt und später eine Zusatzpension auszahlt. Die Vorteile dieser betrieblichen Altersvorsorge können langfristig den Lebensstandard im Alter zusätzlich sichern.
Darüber hinaus kann jeder und jede zusätzlich zur gesetzlichen und betrieblichen Vorsorge auch privat vorsorgen, um seine Einkünfte in der Pension weiter zu erhöhen. Die private Vorsorge bietet viele Möglichkeiten, wie Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Wertpapiere oder Immobilien, um eine finanzielle Absicherung und unabhängige Altersvorsorge zu gewährleisten.
Die folgende Grafik zeigt die Grundstruktur des Pensionssystems in Österreich:
Gesetzliche Pensionsvorsorge
Erste Säule: Die gesetzliche Alterspension ist die Grundlage der Pensionsversicherung. Sie ist gesetzlich verpflichtend. Während des Arbeitslebens geht ein Teil des Einkommens an die Pensionsversicherung. Je höher das Einkommen (brutto) und je länger die Versicherungsdauer, desto höher die spätere Pension. Die gesetzliche Vorsorge soll sicherstellen, dass eine Basisabsicherung für den Ruhestand vorhanden ist.
Betriebliche Pensionsvorsorge
Zweite Säule: Die betriebliche Pensionsvorsorge stellt eine zusätzliche Rente sicher. Arbeitgeber zahlen freiwillig in eine Pensionskasse ein. Die Veranlagung des Kapitals erfolgt so, dass langfristig finanzielle Erträge dabei möglich sind. Diese Form der Vorsorge bietet den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Ergänzung zur gesetzlichen Alterspension.
Private Pensionsvorsorge
Dritte Säule: Die private Pensionsvorsorge bietet finanzielle Möglichkeiten zur individuellen Vorsorge. Dazu gehören Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Immobilien und diverse Sparprodukte. Sie ermöglicht es, flexibel Vorsorgeprodukte auszuwählen, die an die persönliche Lebenssituation und Einstellungen angepasst werden können.
Neben der Alterspension gibt es in Österreich weitere Arten von Pensionen. Dazu zählt die Invaliditätspension für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Für Menschen, deren Ehefrau oder Ehemann stirbt bzw. für hinterbliebene eingetragene Partner:innen, ist in Österreich unter bestimmten Bedingungen eine Witwenpension oder Witwerpension vorgesehen. Wenn Eltern frühzeitig sterben, erhalten die Kinder eine Waisenpension.
Hier findest du noch weitere Informationen auf der Überblicksseite zu Risikomanagement.
Gesetzliche Pensionsvorsorge
Die gesetzliche Pensionsvorsorge trägt in Österreich einen Großteil der Altersvorsorge. Die gesetzliche Altersvorsorge beruht auf dem Umlageverfahren, das auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen der erwerbstätigen Generation und der pensionierten Generation basiert. Hier zahlen die aktiv arbeitenden Menschen für jene, die sich in Pension befinden. Das wird als „Generationenvertrag“ bezeichnet. Der Beitrag, der vom laufenden Einkommen an die Pensionsversicherung gezahlt werden muss, beträgt in Summe 22,80 % des Bruttoeinkommens, wobei 10,25 % davon von den Dienstnehmer:innen und 12,55 % von den Dienstgeber:innen bezahlt werden müssen.
Das Umlageverfahren hat den Vorteil, dass kaum Verwaltungskosten entstehen. Allerdings kommt das gesetzliche System in Österreich immer stärker unter Druck, weil immer mehr pensionierten Menschen immer weniger Erwerbstätige gegenüberstehen. Die geburtenstarken Jahrgänge der Baby-Boomer Generation, die in den 1950ern und 1960ern geboren wurden, gehen nun in Pension. Ihnen folgen deutlich geburtenschwächere Jahrgänge, die die Pensionen dieser Generation finanzieren müssen. Hinzu kommt, dass das faktische Pensionsantrittsalter in den letzten Jahren nur geringfügig gestiegen ist, während die allgemeine Lebenserwartung deutlich zugenommen hat. Im Jahr 2057 kommen Prognosen zufolge nur noch 1,9 Erwerbsfähige auf eine pensionierte Person. Geht man davon aus, dass die Pension ungefähr 80 % des Durchschnittseinkommens während des Erwerbslebens betragen sollte, so müssten zirka vier Erwerbstätige eine pensionierte Person finanzieren, damit das gesetzliche System nachhaltig ohne Zuschüsse aus dem Bundesbudget funktioniert.
Der Teil der Pensionen, der nicht durch Beiträge der Erwerbstätigen finanziert werden kann, wird vom Staat aus dem Budget (Bundeszuschuss) bereitgestellt. Die staatlichen Ausgaben für Pensionen (Zuschüsse zur allgemeinen Pensionsversicherung und Pensionen der Beamtinnen und Beamten) machen über die Hälfte der österreichischen Sozialausgaben aus. Die Höhe des Pensionsanspruchs ist im Falle von Arbeitnehmenden abhängig von der Höhe des Bruttoentgelts und von der Anzahl der Versicherungsmonate über das gesamte Arbeitsleben.
Pensionshöhe und Pensionskonto
Um die gesetzliche Alterspension zu beziehen, muss die Person im Regelfall das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben und ausreichende Versicherungszeiten vorweisen. (Genaue Informationen zum Pensionsantrittsalter siehe auch auf der Website des Sozialministeriums).
Das Pensionsantrittsalter der Frauen (ursprünglich 60 Jahre) wird ab 2024 bis 2033 schrittweise an das der Männer (65 Jahre) angeglichen. Die Pensionsversicherung wird durch die Sozialversicherungsträger organisiert und ist eine Pflichtversicherung. Sobald die Einkünfte insgesamt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen, beginnt die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen an die zuständige Pensionsversicherung.
Die wichtigsten Träger der Pensionsversicherung sind:
- Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
- Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS)
Die Höhe der gesetzlichen Pension richtet sich nach den Beitragszeiten (Versicherungsmonate) und den unterschiedlichen Beitragsgrundlagen (z. B. die Höhe des monatlichen Bruttogehalts bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Neben den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch Zeiten einer Teilpflichtversicherung zur Beitragsgrundlage, z. B.:
- Zeiten für die Kindererziehung
- Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wurde
- Zeiten des Krankenstandes
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch eine freiwillige Versicherung zusätzliche Beitragszeiten zu erwerben (z. B. für Zeiten, in denen nur Teilzeit gearbeitet wurde).
Für alle Personen, die bereits Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet haben, wird beim Dachverband der Sozialversicherungsträger ein Pensionskonto eingerichtet. Dort werden alle Beitragsgrundlagen als Teilgutschriften systematisch erfasst. Ergebnis des Pensionskontos ist eine Gesamtgutschrift. Wird diese durch 14 geteilt, ergibt sich die monatliche Bruttopension nach dem derzeitigen Stand.
Tipp
- Persönliches Pensionskonto: Alle Personen, die ein Pensionskonto haben, haben auch das Recht, den Stand des persönlichen Pensionskontos einzusehen und das Pensionskonto abzufragen.
Links
Die Höhe der gesetzlichen Pension wird von mehreren Faktoren beeinflusst:
Einkommen
Bereits durch die Wahl der Ausbildung und des Berufs wird die Höhe der Pension bestimmt. Bei Berufen mit hohem Einkommen sind auch die Beiträge zur Pensionsversicherung entsprechend höher. Frauen verdienen im Durchschnitt weniger als Männer und sind statistisch betrachtet bis heute häufiger in Berufen mit niedrigerem Einkommen tätig. Dadurch sind auch die Pensionsbezüge im Durchschnitt niedriger als bei Männern.
Kinderbetreuung und Familie, Pflege von Angehörigen
Laut Erhebung der Statistik Austria übernehmen Frauen mehr unbezahlte Arbeiten im Haushalt, wie die Betreuung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen – sogenannte Carearbeit. Auch wenn diese Zeiten grundsätzlich als Beitragszeiten gelten, ist die Höhe der Beiträge während dieser Zeiten geringer als in einer Vollzeitbeschäftigung. Besonders wenn in weiterer Folge Teilzeit gearbeitet wird, fehlen wesentliche Beiträge zur Pensionsversicherung. Wer einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige pflegt und dafür einen erheblichen Teil seiner Arbeitskraft einsetzt, kann sich zu begünstigten Bedingungen in der Pensionsversicherung selbstversichern.
Gesundheit und Arbeitslosigkeit
Wer bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter arbeitet, erhält eine höhere Pension. Im Krankheitsfall oder bei Langzeitarbeitslosigkeit ist dies jedoch nicht möglich und die Beitragsgrundlage verringert sich.
Betriebliche Vorsorge
Die betriebliche Pensionsvorsorge ist die zweite Säule des Pensionssystems in Österreich. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und ermöglicht zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter. Unternehmen zahlen monatliche Beiträge an eine Pensionskasse, die das Kapital langfristig veranlagt. Arbeitnehmer können außerdem auch Eigenbeiträge zu leisten. Die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge sind eine zusätzliche finanzielle Absicherung durch diese Zusatzpension.
Private Pensionsvorsorge
Zur privaten Vorsorge zählen alle Maßnahmen, die eine Person setzen kann, um in der Pension ein Zusatzeinkommen zu haben oder in der Pension finanziell entlastet zu sein. Es gibt viele Möglichkeiten, privat für die Pension vorzusorgen. Die wichtigsten sind die folgenden:
Höherversicherung
Die Höherversicherung stellt eine freiwillige Höherversicherung dar, mit der eine Person ihren künftigen Pensionsanspruch (gesetzliche Säule) erhöhen kann. Sie kann nur zu einer in der Pensionsversicherung bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder Selbstversicherung angewendet werden. Diese kann zu selbst gewählten Zeitpunkten und Beträgen erfolgen oder regelmäßig gewählt werden.
Lebensversicherung und private Pensionsversicherung
Versicherungen, die im Zusammenhang mit der Altersvorsorge eine besondere Bedeutung haben, sind die Lebensversicherung und die private Pensionsversicherung. Es gibt mehrere Formen der Lebensversicherung, auch beispielsweise in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Produktgestaltung.
- Risikolebensversicherung: Sie bietet eine Absicherung für die Hinterbliebenen, wenn die versicherte Person stirbt. Die Hinterbliebenen erhalten entweder eine Einmalzahlung oder eine lebenslange Rente. Dadurch kann beispielsweise auch nach dem Tod sichergestellt werden, dass ein möglicher Kredit für die gemeinsame Immobilie abbezahlt werden kann.
- Erlebensversicherung: Prämien werden über einen langen Zeitraum eingezahlt, mit der Möglichkeit einer einmaligen Auszahlung oder lebenslangen Rente nach Ablauf der Versicherung.
- Private Pensionsversicherung: Ähnlich wie bei der Erlebensversicherung zahlt die versicherte Person über einen langen Zeitraum regelmäßige Prämien, um später von regelmäßigen Zahlungen zu profitieren.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit (z. B. Krankheit oder Unfall) eine vereinbarte monatliche Pension aus.
Sparprodukte und Wertpapiere
Bei der Auswahl von Vorsorgeprodukten sind grundsätzlich alle Anlageformen möglich, wie zum Beispiel Sparbücher, spezielle Sparkonten, Aktien, Anleihen, Fonds oder ETFs. Beachte jedoch, dass manche Sparprodukte davon oft einen geringen Schutz gegen Inflation bieten und bei Wertpapieren Verwaltungskosten anfallen.
Immobilien
Die Investition in ein Eigenheim ist eine weitere Möglichkeit, privat vorzusorgen. Wenn es gelingt, während des Erwerbslebens ein Eigenheim zu finanzieren und den Kredit vor Pensionsantritt abzubezahlen, kann dies im Alter eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten.
Frauen und Pension
Von Altersarmut sind in erster Linie Frauen betroffen. Dies hat verschiedene Gründe. Frauen verdienen statistisch gesehen auch heute noch weniger als Männer (Gender Pay Gap). Zudem übernehmen Frauen in unserer Gesellschaft nach wie vor den Großteil der unbezahlten Arbeit – die sogenannte Care-Arbeit. Dadurch sammeln Frauen im Laufe ihres Lebens statistisch gesehen deutlich weniger Gutschriften auf ihrem Pensionskonto an als Männer.
Viele Frauen stehen insbesondere aufgrund oftmals vorhandener langjähriger Teilzeitarbeit, Mutterschaftskarenzen und generell niedrigerem Einkommen bei der Pensionierung vor finanziellen Einbußen und einer niedrigen Pension. Wenn beispielsweise nach der Elternkarenz nur 20 statt 40 Stunden pro Woche erwerbsmäßig gearbeitet wird, halbieren sich die Pensionsansprüche in dieser Zeit. Wenn die Partnerschaft vor dem Eintritt in die Pension scheitert oder der Partner stirbt, kann dies für Frauen oft zu existenzbedrohenden finanziellen Schwierigkeiten führen.
Deshalb ist es wichtig, dass Frauen in der Partnerschaft die Frage der Pensionshöhe aktiv ansprechen und gemeinsam nach Möglichkeiten gesucht wird, die Frau vor Altersarmut zu schützen. Es empfiehlt sich, Pensionssplitting oder organisierte Kinderbetreuung in Betracht zu ziehen. Hierbei sind auch Männer stark gefordert, auf eine nachhaltige Pensionsvorsorge in der Partnerschaft hinzuwirken.
Tipp
- Pensionssplitting: Beim Pensionssplitting ist es möglich, dass der erwerbstätige Elternteil beziehungsweise der Elternteil, der mehr Stunden erwerbsmäßig arbeitet bis zu 50 % seiner Teilgutschriften zur Pensionsversicherung an den Elternteil überträgt, der beispielsweise Teilzeit arbeitet und so die unbezahlte Kinderbetreuung nach der Elternkarenz übernimmt. → https://www.pv.at/cdscontent/?contentid=10007.779168
Nochmals in Kürze
Welche Möglichkeiten zur Pensionsvorsorge gibt es in Österreich?
In Österreich gibt es drei Säulen der Pensionsvorsorge: die gesetzliche Vorsorge, die betriebliche Vorsorge und die private Vorsorge. Die gesetzliche Vorsorge funktioniert nach dem Umlageverfahren, bei dem aktiv Erwerbstätige über ihre Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung der Pensionen der Pensionist:innen beitragen. Im Rahmen der freiwilligen betrieblichen Vorsorge zahlen Unternehmen einen monatlichen Beitrag für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an eine Pensionskasse, die die Beiträge veranlagt und später eine Zusatzpension ausbezahlt. Zur privaten Vorsorge zählen alle Maßnahmen, die Privatpersonen zusätzlich zur gesetzlichen und betrieblichen Vorsorge zur finanziellen Absicherung im Alter selbstständig setzen.
Wie funktioniert die staatliche Vorsorge („Generationenvertrag“)?
Die staatliche Vorsorge in Österreich basiert auf dem Umlageverfahren, das auch als "Generationenvertrag" bekannt ist. Dabei zahlen aktive Erwerbstätige Beiträge in die gesetzliche Pensionsversicherung, die direkt zur Finanzierung der Pensionen der älteren Generationen verwendet werden. Da sich das System nicht selbst zur Gänze selbst finanzieren kann, wird der Fehlbetrag derzeit aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt.
Von welchen Faktoren hängt die Höhe der staatlichen Pension ab?
Die Höhe der staatlichen Pension in Österreich hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Sozialversicherungsbeitragszeiten, also Versicherungsmonaten, die Höhe der Bruttogehälter im Falle der Arbeitnehmenden während der Erwerbstätigkeit, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten des Krankenstandes sowie Zeiten, in denen Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen wurde.
Was ist das Pensionskonto?
Ein Pensionskonto wird für alle Personen eingerichtet, die Beiträge zur Pensionsversicherung geleistet haben. Darin werden alle Beitragsgrundlagen einer Person systematisch erfasst, wodurch sich die Gesamtgutschrift ergibt. Die Gesamtgutschrift dividiert durch 14 ergibt die Höhe der monatlichen gesetzlichen Pension.
Wie funktioniert die betriebliche Vorsorge?
Die betriebliche Vorsorge in Österreich ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, bei der monatliche Beiträge an eine Pensionskasse gezahlt werden. Diese veranlagt das zur Verfügung gestellte Kapital und zahlt dieses später als Zusatzpension aus.
Warum ist es wichtig, privat vorzusorgen?
Um die gesetzlichen Pensionsansprüche zu ergänzen, sollte, wenn möglich, auch privat für die Pension vorgesorgt werden, um den Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten.
Welche Möglichkeiten zur privaten Vorsorge gibt es?
Zur privaten Vorsorge in Österreich gehören verschiedene Möglichkeiten, wie unter andrem die freiwillige Höherversicherung, Lebensversicherungen, private Pensionsversicherungen, Sparprodukte, Wertpapiere, Investitionen in Immobilien und vieles mehr. Diese können zusätzliche Einkommensquellen und zusätzliche finanzielle Sicherheit in der Pension bieten.