Folgen von Schulden und Wege heraus

Steinfigur steht vor einem Labyrinth

Jährlich wenden sich rund 55.000 Personen an Schuldenberatungsstellen. Dabei handelt es sich um Personen unterschiedlichsten Alters und mit unterschiedlichem Bildungshintergrund. Schuldenprobleme können für die betroffene Person mit Sorgen verbunden sein und eine Belastung darstellen, so viel steht fest. Doch welche Folgen können Schulden haben und wie sollte man sich bei Zahlungsschwierigkeiten verhalten? Was passiert im Falle einer Überschuldung, was ist ein Privatkonkurs und welche Folgen hat dieser? Hier gibt es mehr Informationen dazu.

Folgen von Schulden

Egal, wie groß die Beträge sind – die Folgen von Schulden können vielfältig und belastend sein. Die unterschiedlichen Folgen von Schulden können in drei Kategorien zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich um soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Folgen. 

Soziale Folgen

Eine soziale Belastung kann entstehen, wenn sich eine Person in ihrem Umfeld von anderen Personen Geld geliehen hat. Vergisst beispielsweise eine Person immer wieder darauf, das geliehene Geld an Freunde und Freundinnen zurückzuzahlen oder kann sie es nicht zurückzahlen, kann dies negative Auswirkungen auf die Freundschaft haben. Diese Belastung wiegt umso schwerer, je höher die ausgeliehenen Beträge sind. Größere Schuldenprobleme führen häufig dazu, dass sich die betroffene Person aus Scham zunehmend aus dem sozialen Leben zurückzieht.

Gesundheitliche Folgen

Nach der Freude über das finanzierte Gut und die damit verbundenen positiven Erlebnisse können früher oder später Sorgen und sowohl psychische als auch physische Belastungen in Verbindung mit den Schulden auftreten. Dies trifft vor allem bei einer hohen Verschuldung und einer hohen  wahrgenommenen finanziellen Belastung zu. Die zunehmenden Sorgen können sich in Form von Ängsten und Schlafproblemen äußern. Damit steigt auch das Risiko für psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen, die oft auch mit physischen Beschwerden einhergehen, und die gefühlte Ausweglosigkeit wird immer größer. 

Wirtschaftliche Folgen

Schulden einzugehen kann aus finanzieller Sicht sinnvoll sein, wenn es darum geht, wichtige Investitionen zu finanzieren. Werden offene Schulden vereinbarungsgemäß zurückgezahlt, kann dadurch sogar die Kreditwürdigkeit  (Bonität) einer Person verbessert werden, da deutlich wird, dass sie in der Lage ist, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Allerdings gilt es aus finanzieller Sicht auch die Kosten einzukalkulieren, die mit Schulden verbunden sind. Je nach Vereinbarung fallen Kreditkosten wie Zinsen, Gebühren und Entgelte an. So ist eine fremdfinanzierte Anschaffung in der Regel teurer, als wenn diese aus eigenen Mitteln bezahlt wird. Ebenso kann die Rückzahlung von offenen Schulden einen erheblichen Teil des verfügbaren Einkommens  ausmachen und damit die Liquidität einer Person negativ beeinflussen. Außerdem gilt es, die Höhe der Inflation zu beachten. In Zeiten hoher Inflation sinkt der reale Wert offener Schulden. Sind die vereinbarten Zinsen niedriger als die Inflation, kann dies für verschuldete Personen vorteilhaft sein.

Treten Zahlungsprobleme auf, so kann dies dazu führen, dass sich die Kreditwürdigkeit einer Person verschlechtert. Dadurch besteht die Gefahr, von bestimmten Geschäften und Dienstleistungen ausgeschlossen zu werden. Dies kann beispielsweise Kreditgeschäfte oder Handyverträge betreffen, ebenso wie die Zahlungsoption „Kauf auf Rechnung“. Treten unvorhergesehene Ereignisse wie Einkommensverlust, Krankheit, Reparaturen oder andere Risiken in Verbindung mit Verschuldung ein, so kann dies zu Schuldenproblemen und damit zur Zahlungsunfähigkeit führen. Hierbei reicht das verfügbare Geld nicht (mehr) aus, um fällige Zahlungen fristgerecht zu begleichen. Dabei kann es sich um offene Rechnungen und Mahnungen, Zahlungsverpflichtungen für Abos, Ratenvereinbarungen oder auch um Kreditraten bei der Bank handeln. Die große Gefahr dabei ist, dass die Schulden durch weitere Zinsen, Gebühren und andere Kosten relativ schnell ansteigen und eine negative Spirale entsteht. Gläubigerinnen und Gläubiger, die auf ihr Geld warten, haben verschiedene Möglichkeiten, dieses von der verschuldeten Person einzufordern. Erfolgt die Zahlung nicht wie vereinbart, so kann die offene Schuld von Gläubigerinnen und Gläubigern „fällig gestellt“ werden. Dabei wird die verschuldete Person aufgefordert, den offenen Betrag innerhalb einer bestimmten Frist zu bezahlen. Im Anschluss daran haben Gläubigerinnen und Gläubiger die Möglichkeit, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben oder den Betrag einzuklagen und dadurch eine Lohn-/Gehaltspfändung zu erwirken. Dies führt dazu, dass die offenen Schulden weiter steigen.
Die folgende Tabelle zeigt einen Fall, wie aus einem Kredit in Höhe von 8.000 EUR nach drei Jahren offene Schulden in Höhe von 15.000 EUR werden können:

Kredit/Kosten/Schuldenstand Betrag in EUR
Ursprünglicher Kredit 8.000
Mahnspesen 300
Inkassobüro 2.500
Zinsen, Verzugszinsen 3.000
Anwalts- und Exekutionskosten 1.200
Schuldenstand nach 3 Jahren 15.000

Die betroffene Person ist dann gezwungen, ihre Ausgaben deutlich einzuschränken. Ebenso können durch Mahnungen, Klagen und Lohn-/Gehaltspfändungen weitere hohe Kosten entstehen. Die wirtschaftlichen Folgen können bis hin zur Exekution und zum Privatkonkurs führen.

Verhalten bei Zahlungsschwierigkeiten

Aufgrund der bereits ausgeführten Folgen, die Schulden mit sich bringen können, sollten sich Personen bei Zahlungsschwierigkeiten möglichst rasch der Situation stellen und aktiv werden. Es macht keinen Sinn, offene Rechnungen und die damit verbundenen Probleme vor sich herzuschieben und den Kopf in den Sand zu stecken. Stattdessen sollte mit den Gläubigerinnen und Gläubigern Kontakt aufgenommen werden, um die negative Spirale der steigenden Kosten zu vermeiden. Ebenso ist ein Überblick über alle Einnahmen, Ausgaben und offenen Schulden zu gewinnen. Auf Basis der Dringlichkeit und der Zahlungsfristen sollte dann ein Plan für die Zahlung der offenen Schulden erstellt werden. 

Hierbei spielen Budget - bzw. Schuldenberatungsstellen eine wichtige Rolle, da diese bei Fragen und Problemen jederzeit kontaktiert werden können. 

Tipp

  • Budget - bzw. Schuldenberatungsstellen bieten Unterstützung bei Fragen oder Problemen mit Schulden. Die Budget - bzw. Schuldenberatung arbeitet kostenlos und professionell und kann über Lösungsmöglichkeiten informieren. Die Basis stellt dabei das „Selbsthilfeprinzip“ dar. Finanzielle Unterstützung oder Haftungen werden von der Schuldenberatung nicht übernommen.

Handlungsmöglichkeiten bei Zahlungsunfähigkeit

Liegt eine Überschuldung bzw. eine Zahlungsunfähigkeit vor, so sollte die verschuldete Person selbst bzw. gemeinsam mit einer Schuldenberatungsstelle schnell ins Handeln kommen, um eine Lösung für die gesamten Schuldenprobleme zu finden. Vor einem Beratungsgespräch ist es ratsam alle Unterlagen wie Kreditverträge, Kontoauszüge, Mahnungen, Briefe vom Gericht etc. zu sammeln sowie eine Liste mit allen offenen Schulden und Gläubigerinnen und Gläubigern zu erstellen. Im Zuge dessen ist auch ein Überblick über die Einnahmen und Ausgaben erforderlich. Beim Beratungstermin wird zunächst die IST-Situation erhoben, in der eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben (im sogenannten Haushaltsplan) aufgestellt und eine Liste mit allen offenen Schulden und Gläubigerinnen und Gläubigern samt Fristen angelegt wird. Im nächsten Schritt gilt es die finanzielle Situation zu prüfen, um möglicherweise die Einkommenssituation zu verbessern und zusätzliches Einkommen zu erzielen sowie die Ausgaben soweit möglich zu kürzen. Auf dieser Basis wird ein Plan erstellt, der Auskunft darüber gibt, in welchem Zeitraum die Schulden in welcher Höhe zurückgezahlt werden können. 

Für die Lösung von Schuldenproblemen werden grundsätzlich zwei Möglichkeiten unterschieden. Zunächst gibt es den außergerichtlichen Regulierungsvorschlag, bei dem versucht wird, einen Plan für die künftigen Zahlungen zu entwickeln, der den Gläubigerinnen und Gläubigern angeboten wird. Wird dieser von allen angenommen, so ist bei Erfüllung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen eine Entschuldung möglich. Scheitert dieser oder ist keine Lösung möglich, wird der gerichtliche Weg über den sogenannten Privatkonkurs  (Schuldenregulierungsverfahren) angestrebt.

Privatkonkurs 

Die umgangssprachlichen Begriffe Privatkonkurs oder auch Privatinsolvenz beziehen sich auf das sogenannte „Schuldenregulierungsverfahren". Ziel des Verfahrens ist es, der überschuldeten Person einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen. Das Verfahren folgt dem Prinzip, dass die überschuldete Person für eine bestimmte Zeit Beträge zurückzahlt, die für sie leistbar sind. Über diesen Zeitraum ist die betroffene Person zu einem sparsamen und bescheidenen Lebensstil verpflichtet und darf keine neuen Schulden aufnehmen. Werden die Zahlungen regelmäßig und nach Zahlungsplan geleistet, dann gilt sie nach dem Privatkonkurs als schuldenfrei. Da die Abläufe und die Rechtslage im Privatkonkurs sehr komplex sind, ist eine Beratung durch die Schuldenberatung empfehlenswert.

Die Grafik „Ablauf eines Schuldenregulierungsverfahrens“ zeigt folgende Darstellung:  Von einem roten Dreieck links indem „Antrag von Schuldner:in steht und einem roten Dreieck rechts indem „Antrag von Gläubiger:in“ führen zwei Pfeile zu einem blauen Kasten indem „Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs)“ steht. Von dort führt ein Pfeil zu einem roten Kasten (Zahlungsplan) indem steht „Die Rückzahlungsquote sind fixe Raten für maximal 7 Jahre aus dem voraussichtlich pfändbaren Einkommen der nächsten drei Jahre.  Von dort führt ein Pfeil mit der Unterschrift „bei Annahme“ und ein Pfeil „bei Ablehnung“ nach unten. Der Pfeil „bei Annahme“ führt zu einem grünen Kasten, indem steht „Bei Annahme und fristgerechter Erfüllung: Rechtsschuldbefreiung“. Der Pfeil „bei Ablehnung“ führt zu einem orangen Kasten „Abschöpfungsverfahren“ indem steht: „Zustimmung der Gläubig:innen ist nicht erforderlich. Leben am Existenzminimum, keine Mindestquote“. Von hier führt ein Pfeil zu einem orangen Kasten „Tilgungsplan“ mit dem Zusatz „3 Jahre (strenge Voraussetzungen) und ein anderer Pfeil daneben führt zu einem weiteren orangen Kasten daneben  „Abschöpfungsverfahren“ mit dem Zusatz „5 Jahre“. Von beiden Kästen führt ein Pfeil zu einem grünen Kasten indem steht „Bei Einhaltung der Verhaltensanforderungen: Restschuldbefreiung“.

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an ASB Schuldnerberatungen GmbH - https://www.schuldenberatung.at/downloads/infodatenbank/das-budget/dasbudget_80.pdf

Mit der Eröffnung des gerichtlichen Konkursverfahrens sind einige Folgen verbunden. Zunächst erfolgt ein Zinsstopp und vorübergehend ruhen sämtliche Exekutionsverfahren der verschuldeten Person. Die Eröffnung des Verfahrens wird in der Ediktsdatei im Internet veröffentlicht. Ebenso werden die Gläubigerinnen und Gläubiger, die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber sowie die betroffene Bank durch das Gericht informiert. Schließlich kommt es zur gerichtlichen Verwertung des vorhandenen Vermögens. Nach erfolgreichem Abschluss des Schuldenregulierungsverfahrens nach drei bis sieben Jahren erfolgt eine Restschuldbefreiung. Die Gläubigerinnen und Gläubiger erhalten einen Teil ihrer Ansprüche zurück, müssen aber auf einen Teil der Forderungen verzichten.