Privatkonkurs

Der Privatkonkurs ist der umgangssprachliche Begriff für das Schuldenregulierungsverfahren, das ein gerichtliches Verfahren umfasst. Während des Verfahrens zahlt die überschuldete Person für eine bestimmte Zeit leistbare Beträge zurück. Dabei lebt die betroffene Person am Existenzminimum und ist zu einem sparsamen und bescheidenen Lebensstil verpflichtet. Neue Schulden dürfen nicht aufgenommen werden. Ziel des Verfahrens ist es, überschuldeten Personen die Möglichkeit für einen wirtschaftlichen Neustart durch Befreiung von der Schuldenlast zu ermöglichen. Die Abläufe und die Rechtslage im Privatkonkurs sind allerdings sehr komplex. Daher ist eine Beratung durch die Schuldenberatung empfehlenswert.

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