Kreditarten und Leasing

Personen haben oftmals nicht das notwendige Geld zur Verfügung, um größere Anschaffungen oder auch laufende Ausgaben zu finanzieren. Sie müssen sich daher das Geld ausborgen, das heißt einen Kredit aufnehmen. Die Bedürfnisse und Wünsche von Menschen sind jedoch sehr unterschiedlich und Kredite werden daher in den unterschiedlichsten Formen angeboten. Häufig sind sich Personen gar nicht bewusst, dass sie einen Kredit aufgenommen haben. Daher sollte geklärt werden, wofür Privatpersonen Kredite benötigen, welche Kreditarten es gibt und welche Rolle Leasing dabei spielt. Mehr dazu erfahren Sie auf der folgenden Seite.

Immobilienkredit: Worauf muss ich achten?

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Wofür häufig ein Kredit aufgenommen wird 

Privatpersonen benötigen Kredite für die unterschiedlichsten Zwecke. Dabei wird in der Regel zwischen Krediten für größere Anschaffungen (Investitionszwecke) und Krediten für laufende Ausgaben (Konsumzwecke) unterschieden. Genauere Beschreibungen dieser Verschuldungsarten sind auf der Seite Verschuldung und Überschuldung zu finden.    

Immobilien- beziehungsweise Hypothekarkredit

Immobilien- beziehungsweise Hypothekarkredite (auch der Begriff Hypothekardarlehen ist üblich) werden von Privatpersonen benötigt, um Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen zu finanzieren. Da die Kreditsumme bei dieser Art von Kredit meist sehr hoch ist, bedarf es entsprechend hoher Sicherheiten für das Kreditinstitut. Bei einem Hypothekarkredit wird daher ein Pfandrecht  (Hypothek) auf der Liegenschaft zur Sicherstellung des Kredites beziehungsweise der Kreditrückzahlung im Grundbuch mittels Pfandbestellungsurkunde eingetragen. Sollte eine Person den Kredit nicht zurückzahlen können oder zu spät zahlen, so kann das Kreditinstitut aufgrund des Pfandrechts die Immobilie verkaufen oder versteigern und aus dem Erlös den offenen Betrag abdecken. 

Immobilien- und Hypothekarkredite sind in der Regel Kredite mit einer Laufzeit von 15 bis 30 Jahren. Da es sich bei Grundstücken, Gebäuden oder Eigentumswohnungen meist um Sicherheiten mit bleibendem Wert handelt, sind diese Kredite vergleichsweise günstig. Jedoch fallen bei der Aufnahme des Kredites zusätzliche Kosten für die Grundbucheintragung, für Beglaubigungen und für die Errichtung der Pfandbestellungsurkunde an, die bei den Gesamtkosten zu berücksichtigen sind.  

Bei der Aufnahme eines Immobilienkredites durch Privatpersonen müssen seit August 2022 zudem gewisse Bedingungen erfüllt sein, die durch eine von der Finanzmarktaufsicht (FMA) erlassene Verordnung festgelegt wurden:

Vergabekriterien bei privaten Immobilienkrediten

Beleihungsquote

= Alle Wohnimmobilienkredite müssen besichert sein, wobei die Kredithöhe maximal 90 % der Sicherheiten betragen darf

Schuldendienstquote

= Die gesamten jährlichen Rückzahlungen (inkl. Zinszahlungen) aller Kredite einer kreditnehmenden Person dürfen nicht mehr als 40 % des Jahresnettoeinkommens ausmachen 

Laufzeit

= Kürzung der Laufzeit wegen Einkommenseinbußen im Ruhestand sowie um "Streckungen" zu vermeiden. Die Laufzeit des Kredites darf maximal 35 Jahre betragen. 

Tipp

  • Finanzierungen bis zu einer Geringfügigkeitsgrenze von 50.000 Euro sind von den Vorgaben ausgenommen (um zum Beispiel Renovierungen und Sanierungen zu erleichtern)

Konsumkredite 

Fehlt Privatpersonen das Geld für den Kauf von Ge- oder Verbrauchsgütern, so bietet der Konsumkredit eine Möglichkeit zur Finanzierung der Anschaffung. Es werden zum Beispiel häufig Elektronikartikel (zum Beispiel Computer, Spielekonsolen), Haushaltsgeräte (zum Beispiel Kühlschränke, Waschmaschinen), Möbel, aber auch Urlaube mithilfe von Konsumkrediten finanziert. 

Konsumkredite werden meist in monatlichen Pauschalraten (beinhalten Zins- und Kapitaltilgungsanteil) zurückgezahlt. Als Sicherheit werden vom Kreditinstitut beispielsweise die Verpfändung der Lohn-/Gehaltsbezüge, eine Lebensversicherung (Er- und Ablebensversicherung- oder Kreditrestschuldversicherung) oder die Haftung von zusätzlichen Personen (zum Beispiel Bürgschaft) verlangt.

Konsumkredite geben einer Person die Möglichkeit, ihren Konsum vorzuziehen, das heißt sofort zu konsumieren und erst später zu bezahlen. Sie stellen eine rasche und einfache Finanzierungsoption dar. Immer beliebter werden Online-Konsumkredite, da sie mit nur wenigen Klicks im Internet abgeschlossen werden können. Dieser einfachen Finanzierung stehen aber auch Risiken und Kosten gegenüber, die bei der Aufnahme des Kredites beachtet werden sollten. Aus folgenden Gründen ist es oft nicht ratsam, einen Kredit für Konsumzwecke aufzunehmen: 

  1. Die Kreditlaufzeit bei Konsumkrediten geht meist über die Nutzungsdauer der Anschaffung hinaus. Ist der Urlaub vorbei oder das gekaufte Gerät defekt, so muss weiterhin der Kredit zurückbezahlt werden. Der eigene Konsum muss deshalb längerfristig eingeschränkt werden. 
  2. Es ist auch möglich, mehrere Konsumkredite abzuschließen. Dadurch verlieren Personen oftmals den Überblick über ihre Schulden und können die Raten nicht oder nur verspätet zurückzahlen. Zahlungsverzögerungen haben meist sehr hohe Mehrkosten (zum Beispiel Verzugszinsen und Mahnspesen) zur Folge. 
  3. Konsumkredite werden im Vergleich zu anderen Krediten (zum Beispiel Immobilienkredite) häufiger nicht oder nicht rechtzeitig zurückbezahlt. Dieses Ausfallrisiko berücksichtigt das Kreditinstitut bei der Zinsberechnung und daher sind Konsumkredite in der Regel auch teurer als andere Kreditformen.  

Beispiel: Kreditkosten bei Konsumkrediten

Jahr 1 2 3 4 5 6
Monatliche Rate 70 70 70 70 70 70
Zinsen pro Jahr 291 249 203 154 100 43
Jährliche Tilgung (Kapitalrückzahlung) 549 591 637 686 740 797
Jährliche Rate (Annuität) 840 840 840 840 840 840
Schuldenstand am Ende des Jahres 3.451 2.860 2.223 1.537 797 0
Gesamtrückzahlung = 5.040

Konsumkredite können unterschiedliche Formen annehmen, sodass Personen oftmals gar nicht bewusst ist, dass sie einen Kredit aufgenommen haben. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sie etwas auf Raten einkaufen, das Bankkonto überschreiten beziehungsweise überziehen oder etwas mit Kreditkarte bezahlen. 

Kontoüberschreitung und Kontoüberziehung 

Bei der Kontoüberschreitung und Kontoüberziehung wird vom Konto ein höherer Betrag abgehoben oder abgebucht, als auf dem Konto an Guthaben vorhanden war. Daher entsteht eine Schuld gegenüber dem Kreditinstitut.  Wird dies von der Kreditgeberin/vom Kreditgeber stillschweigend akzeptiert, so spricht man von einer Kontoüberschreitung. Bei der Kontoüberziehung hingegen wird ein ausdrücklicher Kreditvertrag abgeschlossen, in dem die konkrete Ausgestaltung der Überziehung geregelt wird. 

Bei der Überziehung des Kontos handelt es sich um einen teuren Kredit, da meist sehr hohe Überziehungszinsen zu zahlen sind. Es ist daher ratsam, auf einen Überziehungskredit nur bei absoluter Notwendigkeit und nur für kurze Zeit zurückzugreifen. 

Tipp

  • Sind Ersparnisse vorhanden, sollten diese genutzt werden, um eine bevorstehende Überziehung des Kontos zu vermeiden. Dies begründet sich dadurch, dass die Sparzinsen, die man erhält, in der Regel deutlich niedriger sind als die Zinsen für einen Überziehungskredit, die man bezahlen müsste.

Ratenkäufe 

Durch Angebote wie “Buy now – pay later” oder “0%-Finanzierung” werden Personen oftmals zu Ratenkäufen verleitet. Mit Ratenkäufen wird diesen die Finanzierung und sofortige Nutzung einer Ware ermöglicht. Der Kaufpreis muss dabei erst später in kleineren Beträgen, sogenannten Raten, abgezahlt werden. Ein Ratenkauf entspricht daher einem Konsumkredit, wobei auch hier meist hohe Zinsen und/oder andere Kosten anfallen. Die Gesamtkosten sind nach dem Verbraucherkreditgesetz in Form der Effektivverzinsung des Ratengeschäfts anzugeben. Angebote verschiedener Unternehmen sollten daher unter Berücksichtigung des Effektivzinssatzes verglichen werden. 

Kreditgeberin/Kreditgeber muss nicht das verkaufende Unternehmen sein, sondern oftmals besteht eine Kooperation mit einem Kreditinstitut, das die Finanzierung abwickelt. Bei Ratenkäufen bleibt das Eigentum an der Ware allerdings bis zur Zahlung der letzten Rate beim verkaufenden Unternehmen. Sollte es zu verspäteten Zahlungen oder einem Zahlungsausfall kommen, können zusätzlich zu den hohen Kosten dieses Kredits Verzugszinsen von maximal 5 % in Rechnung gestellt werden. Zudem hat das verkaufende Unternehmen bei einem Zahlungsverzug meist das Recht, die sofortige Zahlung aller noch offenen Raten zu verlangen. 

Kreditkarten 

Kreditkarten dienen vorrangig zur bargeldlosen Bezahlung in vielen Geschäften weltweit oder bei Online-Einkäufen. Dabei wird der zu zahlende Betrag jedoch nicht sofort vom Bankkonto der Käuferin/des Käufers abgebucht, sondern meist erst am Monatsende. Zwischen dem Zeitraum des Kaufs und der Abbuchung hat eine Person daher einen Kredit bei dem jeweiligen Kreditkartenunternehmen. Bei einer zeitgerechten Zahlung der Kreditkartenabrechnung werden hier aber in der Regel keine Zinsen verrechnet.

Fremdwährungskredite

Bei einem Fremdwährungskredit nimmt eine Person einen Kredit in ausländischer Währung auf. Aufgrund der niedrigeren Zinsen dieser Fremdwährungskredite haben bis zum Jahr 2008 viele in Österreich lebende Personen Kredite nicht in Euro, sondern in Schweizer Franken, Japanischen Yen oder US-Dollar aufgenommen. 

Bei Fremdwährungskrediten handelt es sich jedoch um Spekulationsgeschäfte, da solch ein Kredit hohe Risiken und Gefahren mit sich bringt: 

Zinsänderungsrisiko

Die Zinshöhe kann wie bei allen anderen Krediten schwanken. Steigen die Zinsen, so kann der bei Aufnahme des Kredits vorhandene Zinsvorteil kleiner werden oder sich sogar umkehren.  

Wechselkursrisiko

Ein Fremdwährungskredit muss in fremder Währung bezahlt werden, wobei auch Wechselkurse stark schwanken können. Kommt es zu einer Aufwertung der fremden Währung, so muss in Euro mehr zurückgezahlt werden und der Fremdwährungskredit kann somit deutlich teurer werden. 

Tilgungsträgerrisiko

Bei Fremdwährungskrediten handelte es sich in der Vergangenheit meist um endfällige Kredite. Das bedeutet, dass während der Laufzeit nur die Kreditzinsen bezahlt werden mussten. Die Rückzahlung des ausgeborgten Geldes erfolgte erst zum Laufzeitende. Für die Ansparung des Geldes bis zum Ende der Laufzeit wurden sogenannte Tilgungsträger, wie zum Beispiel Lebensversicherungen oder Investmentfonds, vermittelt. Tilgungsträger unterliegen aber ebenso Schwankungen und können, beispielweise durch eine Finanzkrise, erheblich an Wert verlieren. In diesem Fall reicht das angesparte Geld möglicherweise nicht aus, um den Kredit am Ende der Laufzeit vollständig zurückzuzahlen. 

Aufgrund dieser zahlreichen Risiken ist die Vergabe von Fremdwährungskrediten an private Personen grundsätzlich nicht mehr erlaubt. 

Leasing 

Eine Alternative zum Kredit stellt das Leasing dar. Dabei kauft die Leasinggeberin/der Leasinggeber eine Sache (= Leasingobjekt) und überlässt diese der Leasingnehmerin/dem Leasingnehmer zur Nutzung über einen festgelegten Zeitraum. Für die Nutzung des Leasingobjektes zahlt die Leasingnehmerin/der Leasingnehmer bis zum Vertragsende eine meist monatliche Leasingrate. Eine häufige Form des Leasings ist das KFZ-Leasing. 

Im Gegensatz zum Kauf mithilfe einer Kreditaufnahme bleibt beim Leasing das überlassene Objekt im Eigentum der Leasinggeberin/des Leasinggebers und es werden oftmals Vorauszahlungen verlangt. Bei manchen Leasingverträgen, wie meist beim KFZ-Leasing, kommt es zur Vereinbarung eines Restwerts des Objekts. Dabei wird bestimmt, welchen Wert das Objekt zum Vertragsende mindestens haben sollte. Liegt der Wert des Objekts unter dem vereinbarten Wert, so ist die Differenz von der Leasingnehmerin/vom Leasingnehmer bei der Rückgabe des Objekts zu zahlen.  

Leasingverträge können sehr unterschiedlich gestaltet sein. So wird auch oftmals vereinbart, dass die Leasingnehmerin/der Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Vertragsende kaufen oder die Leasinggeberin/der Leasingeber den Kauf des Objekts verlangen kann (= Andienungsrecht). Zudem wird in Leasingverträgen geregelt, welche Vertragspartei für die Wartung und Instandhaltung des Objekts verantwortlich ist.