Pfandrecht/Pfändung

Pfandrecht/Pfändung ist ein dingliches Recht zur Sicherung von Forderungen und Krediten. Borgt sich jemand Geld aus und kann das geborgte Geld nicht zurückzahlen, hat die Person, die das Geld verborgt hat (die Gläubigerin oder der Gläubiger), das Recht, vorab bestimmte Vermögenswerte der Schuldnerin oder des Schuldners (Pfandgegenstände) zu beanspruchen, um die Schulden zu begleichen. In diesem Fall kommt es zur Pfändung.

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