Versicherung als Risikoabsicherung

Es gibt Risiken, die finanziell existenzbedrohend sein können. Verursacht jemand beispielsweise einen Verkehrsunfall, bei dem sich eine andere Person verletzt, muss die unfallverursachende Person grundsätzlich für den Schaden aufkommen. Das könnte bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden mit sehr hohen Kosten verbunden sein. 

Damit solch eine Situation für eine Person nicht den finanziellen Ruin bedeutet, stellt eine Versicherung einen effektiven Schutz vor den finanziellen Folgen dar. Was eine Versicherung ist, wie Versicherungen funktionieren, welche Versicherungen es gibt und welche sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, wird auf der Finanznavi-Website genauer beschrieben.

Versicherungen: Welche gibt es und was brauche ich?

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Was eine Versicherung ist

Eine Versicherung ist eine Absicherung gegen die finanziellen Folgen, wenn ein Risiko tatsächlich eintritt. Das bedeutet, dass die Versicherung zum Beispiel die finanziellen Folgen eines Autounfalls, einer Krankheit oder einer Berufsunfähigkeit ganz oder teilweise übernimmt.

Versicherungen beruhen auf dem folgenden Prinzip: Viele Menschen sind vergleichbaren Risiken ausgesetzt, aber nur bei wenigen tritt wirklich ein Schadensfall ein. Wenn also viele Menschen Geld in einen gemeinsamen „Pool“ einzahlen, um sich gegen bestimmte Risiken abzusichern, dann ist ausreichend Geld vorhanden, wenn einzelne Menschen wirklich einen Schadensfall haben und Geld brauchen. Der Grundgedanke dahinter ist, dass die finanziellen Folgen eines Schadens dann nicht nur von einer Person getragen werden müssen. 

Im Falle einer Versicherung zahlen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, also Personen, die mit einem Versicherungsunternehmen einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, bildhaft gesprochen, in einen „Pool“ ein. In den meisten Fällen sind diese auch die Versicherten, das heißt jene Personen, die den Versicherungsschutz genießen. In manchen Fällen können Versicherte und Versicherungsnehmer:innen aber auch unterschiedliche Personen sein. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Elternteil als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer für ein minderjähriges Kind (versicherte Person) eine private Krankenzusatzversicherung abschließt. Durch die Versicherung bleibt die finanzielle Belastung für die einzelne Versicherungsnehmerin oder den einzelnen Versicherungsnehmer relativ klein. Die wenigsten von ihnen werden einen Schadensfall erleiden. Diejenigen, die aber wirklich von einem Schadensfall betroffen sind, erhalten dank der abgeschlossenen Versicherung eine finanzielle Unterstützung aus dem „Geldpool“ ihres Versicherungsunternehmens. In diesen „Geldpool“ zahlen auch diejenigen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ein, die von einem Schadensfall verschont bleiben. Dadurch spielen Versicherungsunternehmen in der Gesellschaft eine wichtige Rolle, indem sie dazu beitragen, die finanzielle Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. 

Natürlich benötigen auch Unternehmen und Organisationen Versicherungen, um sich vor diversen Risiken und finanziellen Herausforderungen zu schützen. Diese können beispielsweise Haftpflichtversicherungen, Betriebsunterbrechungsversicherungen und weitere umfassen. Allerdings liegt der Fokus der Finanznavi-Website auf der Bedeutung von Versicherungen als Risikoabsicherung für Privatpersonen. Dabei gibt es verschiedene Arten von Versicherungen, die für Privatpersonen relevant sind, zum Beispiel die Lebensversicherung, Krankenversicherung, Haushaltsversicherung oder Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Auf die verschiedenen Versicherungsarten und ihre Besonderheiten wird weiter unten eingegangen.

Vom Abschluss eines Versicherungsvertrages bis zur Auszahlung im Schadensfall

Der erste Schritt auf dem Weg zu einer Versicherung ist es, sich zu überlegen, gegen welche Risiken man sich finanziell durch eine Versicherung absichern möchte und sich dazu von mehreren Versicherungsunternehmen beraten zu lassen. Daraufhin sollten die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen verglichen werden und auf Basis der Versicherungsbedingungen, also des Versicherungsumfangs und der Prämienhöhe, ein Angebot ausgewählt werden. Die Versicherungsprämie ist der Geldbetrag, den die Versicherungsnehmer:innen bezahlen, um den Versicherungsschutz zu genießen. Für einen ersten Überblick über Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen können beispielsweise Vergleichsplattformen genutzt werden.

Nach der Entscheidung für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen sollte bei diesem ein Antrag auf Versicherungsschutz gestellt werden. An einen solchen Antrag ist die antragstellende Person sechs Wochen lang gebunden. Bereits bei der Antragstellung ist es wichtig, festzulegen, gegen welche Risiken und Gefahren sich die Antragstellerin oder der Antragsteller schützen möchte und wie hoch die Versicherungssumme sein soll. Die Antragstellerin oder der Antragsteller sind verpflichtet, im Antrag auf Versicherungsschutz wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sind Angaben unrichtig oder nicht ausgefüllt, könnte das Versicherungsunternehmen im Schadensfall nicht zahlen. Ergeben sich nach Vertragsabschluss Änderungen, müssen diese dem Versicherungsunternehmen gemeldet werden.

Nachdem der Antrag beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist, bewertet dieses das individuelle Risikoprofil der Antragstellerin oder des Antragstellers. Dabei werden je nach Versicherung insbesondere das Alter, der Gesundheitszustand, die Art des Versicherungsobjektes sowie weitere Aspekte berücksichtigt. Gemäß der Grundrechte-Charta der EU müssen Versicherungsunternehmen – bei gleichen Voraussetzungen – Frauen und Männern die gleichen Prämien anbieten, da Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verboten sind. Zudem darf ein Versicherungsverhältnis nicht abgelehnt, gekündigt oder von höheren Prämien abhängig gemacht werden, weil eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt. Ein Prämienzuschlag aufgrund einer solchen Beeinträchtigung darf nur dann vorgesehen werden, wenn der Gesundheitszustand eines Individuums einen wesentlichen Einfluss auf die Risikoeinschätzung hat und eine wesentliche Erhöhung der Gefahren verursacht. Basierend auf der Beurteilung des persönlichen Risikoprofils legt das Versicherungsunternehmen die Prämie fest, die die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer regelmäßig zahlen muss, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten. Nimmt das Versicherungsunternehmen den Antrag auf Versicherungsschutz an, so sendet dieses der Antragstellerin oder dem Antragsteller meist direkt den Versicherungsvertrag zu, der die Versicherungsbedingungen und die Versicherungspolizze umfasst.
Im Versicherungsvertrag zählt die Prämie zu den wichtigsten Vertragsinhalten. In manchen Fällen ist auch ein Selbstbehalt vorgesehen. Der Selbstbehalt ist jener Teil der Schadenssumme, den die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer selbst bezahlen muss. Dabei gilt grundsätzlich, dass niedrigere Prämien meist mit einem höheren Selbstbehalt verbunden sind, während ein niedrigerer Selbstbehalt mit höheren Prämienzahlungen einhergeht. Zahlt eine Versicherungsnehmerin oder ein Versicherungsnehmer beispielsweise monatlich eine niedrigere Prämie an das Versicherungsunternehmen, so muss diese Person im Schadensfall meist einen höheren Selbstbehalt, also einen höheren Anteil an der Schadensumme, selbst tragen. Wenn der Eintritt eines Schadens als unwahrscheinlich eingestuft wird, kann ein Selbstbehalt die Höhe der Versicherungsprämie reduzieren.

Damit der Versicherungsschutz im Schadensfall auch tatsächlich wirksam ist, ist es wichtig, den Versicherungsvertrag und insbesondere die Bedingungen und Ausschlussgründe bereits bei Abschluss genau zu prüfen. Die Ausschlussgründe legen fest, welche Schadensfälle nicht durch die Versicherung gedeckt werden. Um im Ernstfall keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, ist es entscheidend, diese Details zu verstehen. Außerdem ist der Versicherungsvertrag, der der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer zugestellt wird, genau zu prüfen. Weicht er vom gestellten Antrag ab, kann innerhalb von einem Monat ab Empfang des Vertrages schriftlich widersprochen werden. Sofern dies nicht getan wird, gilt der Vertrag mit den Abweichungen als genehmigt.

Kommt es in der Folge zu einem Schadensfall, muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer diesen an das Versicherungsunternehmen melden. Das Versicherungsunternehmen prüft den Fall und stellt anhand der im Versicherungsvertrag vereinbarten Bedingungen fest, ob dieser Schaden durch die Versicherung gedeckt ist. Gedeckt bedeutet in diesem Fall, dass das Versicherungsunternehmen für den Schaden eine Zahlung leistet. Wird der Versicherungsschutz bestätigt, so ermittelt das Versicherungsunternehmen im nächsten Schritt die Höhe des Schadens und zahlt folglich die Schadenssumme aus, wobei die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer einen allfällig vereinbarten Selbstbehalt tragen muss und das Versicherungsunternehmen maximal die Versicherungssumme auszahlt. 

Die nachfolgende Abbildung gibt eine Übersicht über die Funktionsweise einer Versicherung:

Eine Unterversicherung ist zu vermeiden. Sie tritt auf, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist, um die versicherten potenziellen Schäden vollständig zu decken. Im Schadensfall führt es dazu, dass nicht alle entstandenen Kosten vom Versicherungsunternehmen gedeckt werden, wodurch erhebliche zusätzliche Kosten für die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer entstehen können. Eine Überversicherung ist ebenso zu vermeiden. Sie besteht dann, wenn die Versicherungssumme höher gewählt wurde als die tatsächlichen Risiken, die durch die Versicherung gedeckt werden. Somit muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer eine höhere Prämie bezahlen als notwendig.

Eine sorgfältige Einschätzung der individuellen Situation und der zu versichernden Risiken ist daher entscheidend, um sowohl eine Unter- als auch eine Überversicherung zu vermeiden. Bei einer Veränderung der Lebenssituation der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers sollte somit regelmäßig die Versicherungssumme überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Hierbei sollten Versicherungsnehmer:innen auch selbst überlegen und das Versicherungsunternehmen kontaktieren.  

Das Versicherungswesen in Österreich

In Österreich gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Versicherungen, sodass man sich ausreichend vor unterschiedlichen Risiken schützen kann. Dabei kann das Versicherungswesen in Österreich in die beiden großen Bereiche der gesetzlichen Sozialversicherung und der Privatversicherungen eingeteilt werden. Beide Bereiche leisten jeweils wichtige Beiträge zur finanziellen Sicherheit und Stabilität in Österreich. Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick:

Gesetzliche Sozialversicherung

  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pensionsversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Private Versicherungen

Personenversicherung:

  • Lebensversicherung
  • Krankenversicherung
  • Unfallversicherung

Sachversicherung:

  • KFZ-Versicherungen
  • Haushaltsversicherung
  • Weitere Sachversicherungen

Gesetzliche Sozialversicherung

In der gesetzlichen Sozialversicherung sind in Österreich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, Arbeitslose, Kinder und Pensionistinnen und Pensionisten versichert. Die Beiträge für die gesetzliche Sozialversicherung werden von Selbstständigen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gezahlt, wobei die Beiträge bei Letzteren im Zuge der Lohn- und Gehaltsabrechnung einbehalten werden. Die Höhe der Beiträge entspricht einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens. Somit müssen Personen mit höherem Einkommen betragsmäßig mehr in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen als Personen mit niedrigerem Einkommen. Allerdings gibt es eine Höchstbeitragsgrundlage. Der Teil des Einkommens, der über diesem Betrag liegt, bleibt somit beitragsfrei. Denn Beiträge zur Sozialversicherung werden nur auf denjenigen Teil des monatlichen Einkommens erhoben, der unterhalb dieser Einkommensschwelle liegt. Zudem leistet der Staat Österreich Zuschüsse zur Sozialversicherung.

Die gesetzliche Sozialversicherung beinhaltet die vier Teilbereiche Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Damit trägt diese Versicherung zur finanziellen sowie sozialen Grundabsicherung der österreichischen Bevölkerung bei (siehe auch Themen Grundlagen der Wirtschaft verstehen und Arbeit und Einkommen).

Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung umfasst Leistungen im Gesundheitsbereich, wozu Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte und andere medizinische Leistungen zählen. Der größte Anteil der österreichischen Bevölkerung ist bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) krankenversichert, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) krankenversichert und selbstständige Personen bei der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS).

Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet umfassenden Schutz für Unfälle, die am Arbeitsweg oder im Arbeitsumfeld geschehen. Dabei werden Leistungen, wie beispielsweise Erste-Hilfe-Maßnahmen, Unfallheilbehandlungen, Rehabilitationskosten oder Entschädigungen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, vom Versicherungsträger übernommen. Die zentrale Unfallversicherung in Österreich ist die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt AUVA, wobei für die Unfallversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, ebenso wie für die Krankenversicherung, die BVAEB zuständig ist.

Pensionsversicherung

Die gesetzliche Pensionsversicherung soll der finanziellen Absicherung der Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, also in der Pension dienen (siehe dazu auch Vorausschauend Planen: Deine Pensionsvorsorge).

Die Pensionsversicherung wird grundsätzlich von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verwaltet. Falls das Gesamteinkommen einer pensionsbeziehenden Person unter einer bestimmten Höhe, dem sogenannten „Richtsatz“ liegt, erhält sie eine Ausgleichszulage zur Pension, um ein Mindesteinkommen zu sichern.

Die maximale Pensionshöhe richtet sich nach den eingezahlten Beträgen und der Anzahl der Beitragsmonate. Die höchstmögliche Berechnungsbasis ist die Höchstbeitragsgrundlage je Monat. Wichtig für die gesetzlichen Pensionsansprüche von Angestellten ist das Bruttogehalt.

Für mehr Informationen zum Thema Pensionsvorsorge siehe hier.

Arbeitslosenversicherung

Die als vierter Teil der gesetzlichen Sozialversicherung vom Arbeitsmarktservice (AMS) organisierte Arbeitslosenversicherung schützt die versicherten Personen im Fall von Arbeitslosigkeit. Wird eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in Österreich arbeitslos und erfüllt bestimmte Bedingungen, so erhält diese Person für eine begrenzte Zeitdauer Arbeitslosengeld.

Private Versicherungen

Neben der in Österreich gesetzlich verpflichtenden Sozialversicherung gibt es auch die Möglichkeit, private Versicherungen abzuschließen. Diese werden grob in Personen- und Sachversicherungen eingeteilt.

Personenversicherung

Personenversicherungen sind Versicherungen, die das Leben oder die Gesundheit einer Person absichern, wozu Lebensversicherungen, private Krankenversicherungen und private Unfallversicherungen zählen.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung bietet Möglichkeiten, langfristig für das Alter vorzusorgen (Erlebensversicherung) und finanzielle Sicherheit für Angehörige im Falle eines vorzeitigen Ablebens der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers (Ablebensversicherung) zu gewährleisten. Eine Lebensversicherung kann zudem als Kreditabsicherung dienen (siehe dazu auch Kredite und ihre Kosten), um finanzielle Risiken zu minimieren.

Die "klassische" Er- und Ablebensversicherung ist eine Form der Lebensversicherung. Im Ablebensfall bietet sie finanziellen Schutz für die Hinterbliebenen und dient andernfalls dem langfristigen Vermögensaufbau. Die Versicherungssumme wird somit entweder am Ende der Laufzeit der Versicherung als Einmalzahlung oder lebenslange Rente an die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer oder im Falle des Ablebens der versicherten Person während der Laufzeit an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Zu beachten ist dabei, dass Lebensversicherungen auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Werden sie vorzeitig, also vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, kann es zu einem finanziellen Verlust kommen.

Tipp:

  • Fondsgebundene Lebensversicherungen: Da diese Versicherungen von der Entwicklung eines Fonds abhängig sind, bringen sie Risiken aber auch Chancen mit sich.

Private Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung bietet zusätzliche Leistungen, die über die gesetzliche Krankenversicherung hinausgehen. Diese ist freiwillig und bietet zusätzliche medizinische Leistungen, die über die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen, sowie meist eine flexiblere Auswahl an Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern. Die private Krankenversicherung basiert auf individuell vereinbarten Bedingungen, wobei die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer den Umfang der Versicherung an die individuellen Bedürfnisse und Vorstellungen anpassen kann.
Es ist wichtig, zu beachten, dass in Österreich die private Krankenzusatzversicherung die gesetzliche Krankenversicherung nicht ersetzt, sondern freiwillig zusätzlich abgeschlossen werden kann. Somit stellt die gesetzliche Krankenversicherung die Basis für die gesamte Bevölkerung dar, während die private Krankenversicherung zusätzliche Optionen für individuelle Bedürfnisse bietet. Bei der Überlegung, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, sollte bedacht werden, dass die Prämien von den Versicherungsunternehmen individuell festgelegt werden und je nach Leistungsumfang unterschiedlich hoch sein können. Somit sollten potenzielle Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer die Kosten, den Leistungsumfang und die persönlichen Bedürfnisse sorgfältig gegeneinander abwägen, um zu entscheiden, ob eine solche Versicherung für sie persönlich sinnvoll ist oder nicht.

Private Unfallversicherung

Zudem kann zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung, die lediglich die Folgen von Unfällen am Arbeitsweg oder im Arbeitsumfeld versichert, auch eine private Unfallversicherung abgeschlossen werden. Denn die schwerwiegendsten Unfälle geschehen häufig in der Freizeit und bei sportlichen Aktivitäten. In diesen Fällen ist die medizinische Versorgung zwar durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, mögliche wirtschaftliche Folgen jedoch nicht. Durch bleibende Gesundheitsschäden, unfallbedingte Krankenstände, Spitalsaufenthalte oder ähnliche Erfordernisse entstehen oftmals finanzielle Aufwendungen für Betroffene. Der Umfang von privaten Unfallversicherungen kann individuell vereinbart werden und beispielsweise Heilkosten oder Spitalgeld für jeden Tag, an dem sich die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer in der Folge eines Unfalls in stationärer Behandlung befindet, umfassen. Es ist wichtig, auch bei der privaten Unfallversicherung darauf zu achten, welche möglichen Schadensfälle abgedeckt sind, da beispielsweise für risikoreiche Sportarten oft keine Abdeckung durch die Versicherung vorhanden ist. 

Sachversicherungen

Neben den Personenversicherungen gibt es noch weitere private Versicherungen, die abgeschlossen werden können, um sich vor bestimmten Risiken zu schützen und die individuelle finanzielle Sicherheit zu erhöhen. Zu den Sachversicherungen zählen unter anderem die Kraftfahrzeug-Versicherungen sowie die Eigenheim- und Haushaltsversicherung.

Kraftfahrzeug-Versicherung

Die Kraftfahrzeug-Versicherungen (KFZ-Versicherungen) bestehen in Österreich aus zwei Hauptkomponenten: die verpflichtende KFZ-Haftpflichtversicherung und freiwillige Kasko-Versicherung. 
Die KFZ-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter:innen ist jedenfalls verpflichtend abzuschließen. Sie deckt Ansprüche aus Schäden, die durch die Verwendung des versicherten Fahrzeugs anderen Verkehrsteilnehmer:innen (auch der eigenen Insassen) entstehen. Sie deckt also nicht die eigenen Schäden ab. 
Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung kann freiwillig eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese deckt Schäden am eigenen Fahrzeug der Versicherungsnehmer:innen ab. Im Rahmen einer Teilkaskoversicherung sind bereits einige Schäden, die beispielsweise durch Diebstahl, Brand oder Stürme verursacht werden, abgedeckt, während eine Vollkaskoversicherung grundsätzlich alle Schäden unabhängig vom Verschulden inkludiert. Die abgedeckten Risiken können bei der Kaskoversicherung individuell vereinbart werden. Zu beachten ist, dass häufig ein Selbstbehalt vorgesehen ist. Das bedeutet, dass ein bestimmter Betrag von der versicherten Person selbst zu bezahlen ist.

Haushaltsversicherung

Eine Haushaltversicherung umfasst meist eine Sach- und eine private Haftpflichtversicherung. Das bedeutet, dass der sogenannte Hausrat geschützt ist. Er umfasst alle Gegenstände, die entweder zur Einrichtung eines Hauses oder einer Wohnung gehören oder zum Gebrauch dienen und sich innerhalb des versicherten Haushalts befinden. Dazu zählen beispielsweise sämtliche Möbel, Bilder, Haushaltsgegenstände, elektronische Geräte, Kleidung und Bücher. Im Rahmen einer Haushaltversicherung wird nicht nur das Eigentum der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers geschützt, sondern auch das der Partnerin oder des Partners der Kinder und der Verwandten, die im gleichen Haushalt leben. Außerdem umfasst eine Haushaltsversicherung meist auch eine private Haftpflichtversicherung. Diese bietet Schutz vor Schadenersatzverpflichtungen gegenüber anderen Menschen, die aus Unfällen oder Schadensfällen resultieren können und an die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer als Privatperson gestellt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Haftung für Schäden aus Verkehrsunfällen beim Spazierengehen oder Radfahren oder die Haftung für Verletzungen, die sich andere Menschen beispielsweise in oder rund um die Wohnung oder das Haus der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers zuziehen. 

Weitere Sachversicherungen

Zusätzlich zu den erwähnten Versicherungsarten gibt es in Österreich viele weitere Versicherungsprodukte. So können sich Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer beispielsweise im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung vor dem Risiko von Gerichts- und Anwaltskosten schützen oder eine Eigenheimversicherung abschließen, um das Eigentum einer Wohnung oder eines Hauses gegen verschiedene Gefahren wie Feuer-, Wasser- und Sturmschäden abzusichern. Außerdem können sich Privatpersonen mit einer Reiseversicherung gegen die Risiken einer Erkrankung oder eines Unfalls am Urlaubsort sowie auch gegen den Verlust des Reisegepäcks schützen. Insbesondere in der Landwirtschaft wird in Österreich zudem häufig eine Hagelversicherung abgeschlossen, die der Absicherung gegen außergewöhnliche Wetterextremereignisse dient, die aufgrund des Klimawandels häufiger auftreten könnten. Feuerversicherungen sind in der Regel Teil einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung.

Notwendige Versicherungen

In Österreich sind einige Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben, darunter die bereits beschriebene gesetzliche Sozialversicherung, die die Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung umfasst. Zudem ist die KFZ-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter verpflichtend abzuschließen, um Personen- und Sachschäden, die durch das Fahrzeug der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers entstehen können, abzudecken. Eine Haushaltsversicherung, die meist eine Sach- sowie eine private Haftpflichtversicherung beinhaltet, ist zwar nicht verpflichtend, ist jedoch ebenfalls hilfreich, um sich vor Schadenersatzansprüchen anderer Personen im beruflichen sowie auch im privaten Kontext zu schützen.

Bei der Entscheidung, welche weiteren freiwilligen Versicherungen Einzelpersonen abschließen, sollte immer die individuelle Lebenssituation einbezogen werden. Existenzbedrohende Risiken  (siehe dazu auch Umgang mit Risiken) sollten dabei immer abgesichert werden. Die Auswahl der Versicherungen sollte sorgfältig und persönlich getroffen werden und das österreichische System sowie die eigene Lebenssituation jeder und jedes Einzelnen berücksichtigen. 

Tipp:

  • Überprüfe regelmäßig, ob die von dir abgeschlossenen Versicherungsverträge mit deiner aktuellen Lebenssituation zusammenpassen und erhöhe oder reduziere den Versicherungsschutz bei Bedarf, um genau richtig geschützt zu sein oder nicht unnötig hohe Prämien zu bezahlen.

Bei der Auswahl der Versicherung sollte die Versicherungssumme den abzudeckenden Risiken entsprechen, außerdem sollten alle Risiken gegenüber der Versicherung offengelegt werden (etwa Gesundheitsrisiken), da falsche oder unvollständige Angaben im Regelfall keine oder weniger Unterstützung des Versicherungsunternehmens im Schadensfall bewirken.

Auch Pflichten (Obliegenheiten) aus dem Versicherungsvertrag (etwa keine Lagerung von feuergefährlichen Gegenständen, Vorhandensein einer Alarmanlage, Absperren der Wasserzufuhr bei längerer Abwesenheit, polizeiliche Meldung bei Verkehrsunfall) sind immer zu beachten, ansonsten droht auch hier keine Unterstützung im Schadensfall (Leistungsfreiheit).

Weiters können in den Versicherungsbedingungen Ausschlussgründe für den Versicherungsschutz enthalten sein (etwa verwendete Maschinen müssen geprüft und zugelassen sein, Ausschluss der Versicherungsdeckung bei grober Fahrlässigkeit usw.). Das bedeutet, dass zum Beispiel im Falle einer ungeprüften und nicht zugelassenen Maschine keine Unterstützung durch die Versicherung zu erwarten ist.

Nochmals in Kürze

Was ist eine Versicherung?

Eine Versicherung dient als Schutz gegen finanzielle Risiken. Dabei zahlen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer Geld an ein Versicherungsunternehmen, mit dem sie einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben, um im Schadensfall eine Entschädigung für den eingetretenen Schaden zu erhalten.

Nach welchem Prinzip funktioniert eine Versicherung?

Die eingezahlten Prämien vieler Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer werden dazu verwendet, diejenigen Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer, die tatsächlich einen Schadensfall erlitten haben, zu entschädigen.

Welche Schritte sind beim Abschluss einer Versicherung notwendig?

Für den Abschluss einer Versicherung ist es notwendig, zunächst die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen und ein geeignetes auszuwählen. Danach sollte das Antragsformular ausgefüllt werden. Der Antrag auf Versicherungsschutz kann vom jeweiligen Versicherungsunternehmen in der Folge angenommen werden.

Was muss die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer im Schadensfall tun?

Im Schadensfall sollte die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer unverzüglich das Versicherungsunternehmen informieren und alle erforderlichen Unterlagen und Informationen bereitstellen, um den Schaden zu dokumentieren.

Was passiert im Falle einer Unter- oder Überversicherung?

Im Falle einer Unter- oder Überversicherung kann es zu finanziellen Nachteilen kommen. Denn bei einer Unterversicherung ist die oder der Versicherte nicht ausreichend versichert und würde im Schadensfall entsprechend nicht den vollen Schaden ersetzt bekommen. Im Fall einer Überversicherung ist die Versicherungssumme zu hoch, wodurch die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer unnötig hohe Prämien zahlt.

Welche Versicherungen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es viele verschiedene Arten von Versicherungen, die zunächst in die gesetzliche Sozialversicherung und private Versicherungen aufgeteilt werden können. Zur gesetzlichen Sozialversicherung zählen die Krankenversicherung, die Unfallversicherung, die Pensionsversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Die privaten Versicherungen können im Wesentlichen in Personen- und Sachversicherungen unterteilt werden, wobei Personenversicherungen, Lebensversicherungen sowie die private Kranken- und Unfallzusatzversicherung umfassen, während beispielsweise diverse KFZ-Versicherungen und Haushaltsversicherungen Sachversicherungen sind.

Welche Versicherungen sind in Österreich verpflichtend?

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Österreich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige, Arbeitslose, Kinder und Pensionistinnen und Pensionisten verpflichtend. Zudem muss die Halterin oder der Halter von Kraftfahrzeugen verpflichtend eine KFZ-Haftpflichtversicherung abschließen.

Wann ist es sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen?

Bei der Entscheidung einer Person, welche Versicherungen sie abschließt, sollten die persönlichen Lebensumstände berücksichtigt werden. Die Entscheidung für Versicherungen sollte somit unter der Berücksichtigung des österreichischen Systems und persönlicher Umstände sorgfältig und persönlich getroffen werden und insbesondere existenzbedrohende Risiken sollten abgesichert werden.