Kredite und ihre Kosten

Steinfigur sitzt am Schreibtisch mit Stift in der Hand und schaut auf den Bildschirm eines Laptops

Ist das für bestimmte Ausgaben benötigte Geld nicht vorhanden, kann man so lange sparen, bis man sich die Ausgabe leisten kann. Manchmal können oder wollen Personen jedoch nicht so lange warten. Eine Alternative besteht darin, sich die benötigte Sache oder das Geld für die Ausgabe auszuborgen, das heißt, einen Kredit aufzunehmen. Da die Aufnahme eines Kredits einige Verpflichtungen mit sich bringt, sollte man wissen, was ein Kredit ist, welche Kosten durch die Aufnahme eines Kredits entstehen können und was Privatpersonen bei der Aufnahme eines Kredits beachten sollten. Mehr dazu erfährst du auf der folgenden Seite.

Kredit

Ein Kredit besteht darin, dass eine Person einer anderen Geld überlässt, das zu einem (oder mehreren) vereinbarten Zeitpunkt(en) meist mit Zinsen wieder zurückgezahlt werden muss. Der Begriff des Kredites kommt ursprünglich vom lateinischen Wort credere, das mit „vertrauen“ oder „glauben“ übersetzt werden kann. Das bedeutet, dass bei einem Kredit die Person, die das Geld herborgt, das ist die Kreditgeberin oder der Kreditgeber, darauf vertraut, das Geld samt Zinsen von der anderen Person, der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer, nach einer vereinbarten Zeit wiederzubekommen. 

Die Dauer, die Kosten und weitere Konditionen und Bedingungen des Kredites werden meist in schriftlicher Form in einem Kreditvertrag geregelt.

Kreditzinsen

Zinsen können als Preis für die Überlassung des Geldes gesehen werden, den die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer zahlt und den die Kreditgeberin/der Kreditgeber erhält. Die Höhe dieses Preises wird durch den Zinssatz prozentuell vom Auszahlungsbetrag ausgedrückt und immer für einen bestimmten Zeitraum angegeben (zum Beispiel 3 % für ein Jahr: 3 % p. a.), um ihn für unterschiedlich hohe Zahlungen anwendbar und vergleichbar zu machen. 

Kreditzinsen sind dadurch bedingt, dass die Kreditgeberin/der Kreditgeber Risiken und Kosten zu tragen hat:

  1. Sie/Er muss selbst für die Kreditlaufzeit auf das hergeborgte Geld verzichten.
  2. Es ist unsicher, ob sie/er in der Zukunft das Geld wirklich zurückbekommen wird (Dubiosenrisiko).
  3. Es ist unsicher, ob das Geld in der Zukunft denselben Wert haben wird wie zum Zeitpunkt der Kreditvergabe (Geldwertrisiko).

Beim Vergleich von Kreditangeboten ist die Unterscheidung zwischen dem Soll-  beziehungsweise Nominalzinssatz und dem effektiven Jahreszinssatz zentral. Nimmt eine Person zum Beispiel einen Kredit zu einem Zinssatz von 3 % p. a. (= Soll- beziehungsweise Nominalzinssatz) auf, sind darüber hinaus noch Bearbeitungsspesen und andere Kosten zu tragen. Der Preis für das Ausborgen des Geldes ist daher höher als 3 %. Der effektive Jahreszinssatz berücksichtigt all diese Kosten und zeigt daher im Gegensatz zum Soll-beziehungsweise Nominalzinssatz die Gesamtkosten des Kredites. Beim Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten ist es daher sinnvoll, die Effektivverzinsung zu vergleichen.

Einflussfaktoren auf die Zinshöhe

Ein Vergleich der Kreditangebote ist notwendig, weil unterschiedliche Kreditgeberinnen und Kreditgeber auch unterschiedliche Preise, also Zinssätze für Kredite anbieten. Vergibt eine Bank einen Kredit, ist der Zinssatz davon abhängig,  

  • zu welchen Bedingungen die Bank sich selbst Geld ausborgen kann (Refinanzierungskosten). Ein wichtiger Zinssatz, zu dem sich zum Beispiel Banken im Euroraum untereinander Geld verleihen, ist der EURIBOR  (European Interbank Offered Rate). Er bildet in vielen Kreditverträgen die Grundlage für die Berechnung der Zinshöhe.
  • wie riskant der Kredit eingeschätzt wird (Risikokosten). 
  • welche weiteren Kosten (zum Beispiel Betriebskosten oder Kosten für das Beratungsgespräch, die Geschäftsführung) gedeckt werden und wie viel Gewinn aufgeschlagen werden soll.

Fixe vs. variable Zinsen

Die Höhe der (Refinanzierungs-)Zinssätze steht in engem Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und dem allgemeinen Zinsniveau. Da sich dieses laufend ändern kann, schwanken auch die Zinssätze über die Zeit. Bei der Aufnahme eines langfristigen Kredits sollte daher miteingeplant werden, dass sich das Zinsniveau über die Laufzeit des Kredits verändern kann.

Ein Kredit kann zu einem fixen oder auch zu einem variablen Zinssatz abgeschlossen werden. Eine Möglichkeit, die Unsicherheit über das zukünftige Zinsniveau zu umgehen, ist die Wahl einer fixen Verzinsung, da ein fixer Zinssatz für die vereinbarte Laufzeit sicher gleich hoch bleibt. Bei variabler Verzinsung ist die Höhe des Zinssatzes nicht fixiert, sondern von der Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus abhängig. Dazu wird im Kreditvertrag ein bestimmter Referenzzinssatz vereinbart. Hierfür wird häufig der EURIBOR gewählt.

Abhängig von der zukünftigen Entwicklung des allgemeinen Zinsniveaus ist für die Kreditnehmerin oder den Kreditnehmer entweder die fixe oder die variable Verzinsung besser. Steigt das allgemeine Zinsniveau, so profitiert die kreditnehmende Person mit fixer Verzinsung, weil der Vertragszinssatz unverändert bleibt. Fällt das Zinsniveau, so ist das für die kreditnehmende Person mit variabler Verzinsung von Vorteil, weil der Vertragszinssatz dann auf einen niedrigeren Wert angepasst wird. Das folgende Beispiel zeigt drei Szenarien und deren Auswirkung auf die Kreditrate:

Die Grafik „Fixe oder variable Kreditzinsen“ zeigt ein Diagramm einer Zinsentwicklung über 20 Jahre. Auf der x-Achse sind die Jahre (1,2,3,…,20) abgetragen und auf der y-Achse sind die Zinsen in Prozent (0%, 1%,…,6%) dargestellt. Eine blaugepunktete Linie zeigt die fixen Zinsen an, welche konstant über den gesamten Zeitraum bei 1,5% liegen. Eine türkisgepunktete Linie zeigt das günstige Szenario bei variablen Zinsen. Hier steigen die Zinsen linear von 0,4% in Jahr 1 bis 1,9% in Jahr 20. Eine rotgepunktete Linie zeigt das ungünstige Szenario bei variablen Zinsen, hier betragen die Zinsen in Jahr 3 1,9%, in Jahr 7 5% und in Jahr 20 6%.

Kreditrückzahlung und Kreditlaufzeit 

Ein Kredit wird meist in gleichbleibenden Monatsraten zurückgezahlt. In den Raten sind die Rückzahlungen des ausgeborgten Geldes (= Tilgung) und die Zinsen enthalten. Die regelmäßige jährliche Rate in gleichbleibender Höhe nennt man Annuität  (= lateinisch annus „Jahr“).

Die Gesamtbelastung eines Kredites ist auch abhängig von dessen Laufzeit. Da die Zinsen immer von dem noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag auf die verbleibende Laufzeit berechnet werden, erhöht eine längere Kreditlaufzeit die Gesamtbelastung. Die Kreditrate pro Monat ist zwar geringer, aber je länger ein Kredit läuft, umso mehr Zinsen sind insgesamt zu zahlen. Im Gegensatz dazu verringert eine kürzere Kreditlaufzeit die Gesamtbelastung. Die monatliche Kreditrate ist jedoch höher. Daher hängt die Laufzeit des Kredites von den finanziellen Möglichkeiten der Kreditnehmerin oder des Kreditnehmers ab. 

Beispiel: Kreditlaufzeit und Kreditkosten

Eine Person nimmt einen Kredit über 20.000 EUR zu einem Zinssatz von 5 % p. a. für die Laufzeit von 3 Jahren auf. Die Rückzahlung erfolgt in gleich hohen Monatsraten, das sind 36 Raten zu je 600 EUR.

Jedes Jahr werden 12 Raten zu je 600 EUR gezahlt, das sind insgesamt 7.200 EUR pro Jahr. Dieser Betrag enthält die Tilgung (= Kapitalrückzahlungen) und die Zinsen für die noch bestehende Schuld. Da sich die Schulden mit jeder bezahlten Kreditrate verringern, wird der Anteil der Zinsen an einer Rate immer kleiner und der Anteil der Tilgung immer größer. Der nachstehende Tilgungsplan zeigt die Entwicklung der Schulden und Zinsen während der Laufzeit von 3 Jahren:

Tilgungsplan 3 Jahre

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Gesamtrückzahlung
Monatliche Rate 600 600 600
Zinsen für dieses Jahr 863 539 198
Tilgung in diesem Jahr (Kapitalrückzahlung) 6.337 6.661 7.002
Jährliche Rate (Annuität) 7.200 7.200 7.200 21.600
Schuldenstand am Ende des Jahres 13.663 7.002 0

Insgesamt werden für den 20.000-Euro-Kredit 21.600 EUR zurückgezahlt. Die Tilgung beträgt insgesamt 20.000 EUR (= ausgeborgtes Kapital), die Zinsen für die gesamte Laufzeit betragen 1.600 EUR.

Der nachstehende Tilgungsplan zeigt die Entwicklung der Schulden und Zinsen, wenn die Laufzeit 5 anstatt 3 Jahre ist:

Tilgungsplan 5 Jahre

Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Gesamtrückzahlung
Monatliche Rate 378 378 378 378 378
Zinsen für dieses Jahr 925 740 546 342 127
Tilgung in diesem Jahr (Kapitalrückzahlung) 3.611 3.796 3.990 4.194 4.409
Jährliche Rate (Annuität) 4.536 4.536 4.536 4.536 4.536 22.680
Schuldenstand am Ende des Jahres 16.389 12.593 8.603 4.409 0

Die monatliche Kreditrate und die Annuität sind zwar geringer und die Tilgung bleibt auch in diesem Fall bei 20.000 EUR. Jedoch steigen die Zinsen für die gesamte Laufzeit auf 2.680 EUR.  Daher beträgt die Gesamtrückzahlung 22.680 EUR und ist somit um 1.080 EUR höher als beim Kredit mit einer Laufzeit von 3 Jahren. 

Tipp: 72er-Regel

  • Die "72er-Regel" besagt, dass man die Zahl 72 durch den jährlichen Zinssatz teilt, um zu schätzen, wie viele Jahre es dauert, bis sich ein Geldbetrag verdoppelt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Berechnung nur eine Näherung ist. Dennoch zeigt sie die Wirkung des Zinseszins auf. Bei einem Kredit wird so beispielsweise ersichtlich, wie schnell sich der geschuldete Betrag bei ausbleibender Tilgung erhöhen kann. Zahlt man einen fixen Kreditzins von 6%, würde 72 / 6 = 12 bedeuten, dass die Schuld sich bei ausbleibender Tilgung in ungefähr 12 Jahre verdoppelt hätte.)

Kreditsicherheiten

Die Kreditgeberin/der Kreditgeber trägt das Risiko, dass die kreditnehmende Person ihre Rückzahlungen nicht vereinbarungsgemäß leisten kann. Für diesen Fall muss sich die Kreditgeberin/der Kreditgeber absichern und führt daher vor der Vergabe des Kredites eine Prüfung der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers durch. Um festzustellen, ob die kreditnehmende Person den Kredit zurückzahlen kann, erhebt das Kreditinstitut das laufende Einkommen und die Vermögenssituation (zum Beispiel Grund- und Hausbesitz, Lebensversicherungen) dieser Person. Neben den laufenden Einnahmen werden auch die laufenden Ausgaben (zum Beispiel Miete, Energiekosten, Versicherungen) erhoben und in Form eines Haushaltsplans gegenübergestellt. Somit soll festgestellt werden, ob die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer ausreichend finanzielle Mittel für die laufenden Kreditrückzahlungen zur Verfügung hat, ohne dass ihr/sein Lebensunterhalt gefährdet wird. Zudem wird überprüft, ob die kreditnehmende Person bereits Kredite aufgenommen und zurückgezahlt hat, ob momentan ein Kredit besteht oder ob das Bankkonto derzeit oder in der Vergangenheit überzogen wurde. 

Obwohl eine Prüfung der kreditnehmenden Person durchgeführt wird, kann es dennoch zum Ausfall des Kredites kommen. So kann sich beispielsweise die Einkommenssituation der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers durch unvorhersehbare Ereignisse (Jobverlust, Scheidung, Krankheit etc.) verschlechtern. Kreditinstitute sichern sich daher gegen einen Ausfall der Rückzahlungen des Kredites mit einer oder mehreren Kreditsicherheiten ab. 

Mögliche Kreditsicherheiten

Reale Kreditbesicherung durch das Vermögen

Eigentümerinnen und Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Grundstücks oder von Aktien, Anleihen etc. können als Kreditsicherheit ein Pfandrecht auf diese Immobilien (Hypothek) oder Wertpapiere anbieten.

Lohn- und Gehaltspfändungen

Kommt es zum Zahlungsverzug der Kreditraten, so ist das Kreditinstitut bei dieser Art der Pfändung dazu berechtigt, auf die Lohn- oder Gehaltsansprüche der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers zuzugreifen.

Versicherungen

Zur Abdeckung gewisser Risiken (zum Beispiel Ableben, Berufsunfähigkeit, Jobverlust) fordern Kreditinstitute häufig den Abschluss einer oder mehrerer Versicherungen durch die Kreditnehmerin/den Kreditnehmer. Typische Beispiele hierfür sind Kreditrestschuldversicherungen oder Er- und Ablebensversicherungen.

Personale Kreditbesicherung durch Bürgschaften

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine Person, bei Bedarf die Schuld der Kreditnehmerin/des Kreditnehmers zu übernehmen. Ist die kreditnehmende Person nicht in der Lage, den Kredit zurückzahlen, so haftet die Bürgin/der Bürge für die Kreditschulden. Damit haftet die Bürgin/der Bürge hier für den Kredit einer anderen Person einschließlich Verzugszinsen und Mahnspesen und riskiert damit das eigene Vermögen.

Eine Bürgschaft ist daher nie eine reine Formsache oder „nur eine Unterschrift“. Es sollte sehr gut überlegt werden, ob man eine Bürgschaft übernimmt, selbst wenn es für die Partnerin oder den Partner oder für Verwandte ist und man sich „verpflichtet fühlt“. Es ist riskant, denn wenn die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer den Kredit nicht zurückzahlen kann, muss es die Bürgin oder der Bürge tun, auch wenn sie oder er aus dem Kredit gar keinen Nutzen hatte.

Tipp

  • Bei einem Zahlungsverzug der Kreditraten kann die Bank die Zahlungen einklagen. Bevor es dazu kommt, sollte man Kontakt mit der Bank aufnehmen. Dadurch kann besprochen werden, welche Möglichkeiten es im einzelnen Fall gibt. Es ist keine Lösung, einfach zu schweigen, denn die Schulden bleiben und steigen durch Zinsen und Zinseszinsen stetig an.

Überlegungen vor der Kreditaufnahme

Erstellung eines Haushaltsplans

Da die Aufnahme eines Kredits mit einigen Verpflichtungen (vor allem Rückzahlung des geliehenen Kapitals und Zinszahlungen) über einen längeren Zeitraum einhergeht, sollte – wie bei allen Geldgeschäften – genau überlegt werden, ob man sich diese Art der Finanzierung leisten kann. Dazu ist eine genaue Abstimmung mit dem Haushaltsplan nötig, um so zu bestimmen, ob das ausgeborgte Geld auch zurückgezahlt werden kann. Hierbei ist jedoch nicht nur die Gegenüberstellung der aktuellen Einnahmen und Ausgaben von Bedeutung. Vielmehr sollte auch bedacht werden, dass sich die eigene wirtschaftliche Situation ändern kann (zum Beispiel Einkommensverluste, unvorhersehbare Ausgaben). Es sollten daher Sicherheitsreserven berücksichtigt werden, auf die bei Bedarf zurückgegriffen werden kann. Nehmen mehrere Personen gemeinsam einen Kredit auf, so sind zudem noch Überlegungen anzustellen, wie im Falle eines Streites oder einer Trennung mit dem vorhandenen Kredit umzugehen ist.

Vergleich von Kreditangeboten    

Vor Vertragsabschluss sollten mehrere Kreditangebote miteinander verglichen werden. Dabei sind Kreditgeberinnen/Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetztes dazu verpflichtet, Kreditinteressentinnen/Kreditinteressenten gewisse Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Gesamtkreditbetrag
  • Soll- beziehungsweise Nominalzinssatz
  • Effektiver Zinssatz
  • Laufzeit
  • Gesamtbelastung (ausbezahlte Kreditsumme und Kosten)

Vor allem die Gesamtbelastung sowie der effektive Jahreszinssatz sind zum Vergleich von mehreren Angeboten gut geeignet. 

Kreditdauer und Lebensdauer der Anschaffung

Einem Kredit sollte immer ein gewisser Gegenwert gegenüberstehen. Finanziert eine Person beispielsweise kurzlebige Konsumgüter (Mobiltelefon, Spielekonsole etc.) oder eine Reise mit einem Kredit, so besteht die Gefahr, dass weiterhin Kreditraten bezahlt werden müssen, obwohl die Anschaffung schon defekt ist und eventuell sogar ersetzt werden muss oder die Reise bereits vorbei ist. Die Laufzeit eines Kredits sollte daher in der Regel nicht länger sein als die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anschaffung oder Ausgabe. 

Nochmals in Kürze

Was ist ein Kredit?

Ein Kredit besteht darin, dass eine Person/Institution einer anderen einen Geldbetrag überlässt, der zu einem (oder mehreren) vereinbarten Zeitpunkt(en) zuzüglich der vereinbarten Zinsen wieder zurückgezahlt werden muss.

Was sind Zinsen im Zusammenhang mit einem Kredit?

Zinsen können als Preis für die Überlassung des Geldes gesehen werden, den die Kreditnehmerin/der Kreditnehmer zahlt und den die Kreditgeberin/der Kreditgeber erhält.

Welche Auswirkung hat die Laufzeit des Kredites auf die Kreditzinsen?

Die Belastung eines Kredites durch die Zinsen ist abhängig von dessen Laufzeit. Da die Zinsen immer von dem noch nicht zurückgezahlten Kreditbetrag auf die verbleibende Laufzeit berechnet werden, erhöht eine längere Kreditlaufzeit die Gesamtbelastung.

Welche Kreditsicherheiten können angeboten werden?

  • Reale Kreditbesicherung durch Vermögenswerte
  • Lohn- und Gehaltsverpfändung
  • Versicherungen
  • Personale Kreditbesicherung durch Bürgschaften

Welche Aspekte sind vor der Kreditaufnahme zu berücksichtigen?

  • Erstellung eines Haushaltsplans
  • Vergleich von Kreditangeboten    
  • Kreditdauer und Lebensdauer der Anschaffung abgleichen