Grundbuch

Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Folgende Rechte können zum Beispiel in das Grundbuch eingetragen werden: das Eigentum, das Wohnungseigentum, das Pfandrecht oder das Baurecht.

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