Dienstzettel

Der Dienstzettel dokumentiert die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers. Wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt, ist die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet zumindest einen Dienstzettel auszustellen.

Zurück zur Übersicht