Gehalts-/Lohnpfändung

Bei der Gehalts-/Lohnpfändung wird ein Teil des Lohns/Gehalts einer Schuldnerin oder eines Schuldners von Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers direkt an die Gläubigerinnen und Gläubiger überwiesen. Es kann allerdings nur jener Teil gepfändet werden, der über dem Existenzminimum liegt.

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