Natürliche Person

Der Begriff natürliche Person bezeichnet den Menschen in seiner Rolle als Rechtssubjekt, auch Rechtsperson genannt. Allein dadurch, dass ein Mensch existiert, ist er Träger von Rechten und Pflichten. Das Gegenstück ist die juristische Person , zum Beispiel eine Kapitalgesellschaft, die diese Rolle nicht durch ihre Existenz, sondern durch einen Rechtsakt erhält.

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