Wahl
Eine allgemeine und freie Wahl ist die gemeinschaftliche Willensbildung eines Volkes, bei der alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Wahlalter wählen und gewählt werden dürfen. Sie kann sich auf den gesamten Staat beziehen oder auf ein Wahlgebiet wie Bundesland oder Gemeinde eingeschränkt sein.
Zurück zur Übersicht