Geringfügigkeitsgrenze

Die Geringfügigkeitsgrenze ist jene Grenze, die das monatliche Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis nicht überschreiten darf, damit eine geringfügige Beschäftigung vorliegt. Bei dieser entspricht das Nettoeinkommen dem Bruttoeinkommen, da keine Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer bezahlt werden müssen, sondern nur die Unfallversicherung.

Zurück zur Übersicht