Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer (KESt) wird auf Kapitalerträge erhoben. Zu den Kapitalerträgen gehören zum Beispiel Zinsen auf Sparkonten und Dividenden für Aktien, aber auch Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Die Kapitalertragsteuer hat einen linearen Steuertarif, das heißt der Steuersatz ist unabhängig von der Höhe des Ertrags. Sie wird in der Regel von Banken und anderen Finanzinstituten direkt an das Finanzamt abgeführt.

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