Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag wird jährlich zwischen die Arbeitgebendenvertretung (Wirtschaftskammer Österreich) und der Arbeitnehmendenvertretung (Österreichischer Gewerkschaftsbund) für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einer Branche vereinbart. Hier werden bestimmte, für die gesamte Branche gültige Regelungen, zum Beispiel zur Mindestentlohnung oder zu den Arbeitsbedingungen, getroffen.

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